LICHTENFELS/KIRCHLEIN. Im Zuge der bestehenden Baumaßnahme der Ortsdurchfahrt Kirchlein wird die Kreisstraße LIF 14 auch im Bereich des Funksberges aufgrund von Asphaltierungsarbeiten in der Zeit vom 17. bis 21. Juni 2019 (zweite Pfingstferienwoche) für den Verkehr voll gesperrt.
Die Umfahrungsstrecke wird wie folgt ausgeschildert:
Verkehrsbeziehung Burgkunstadt – Kirchlein (U Kirchlein):
Über Ebneth (LIF 23) – B173 – Küps – Burkersdorf (KC 22) – Gemeindeverbindungsstraße Reuth/Kirchlein
Verkehrsbeziehung Kirchlein – Burgkunstadt (U1 Burgkunstadt/Mainroth):
Über die Gemeindeverbindungsstraße Kirchlein/Reuth – Burkersdorf (KC22) – Küps-B 173 –B289
Verkehrsbeziehung Kirchlein – Mainroth – Burgkunstadt (U2 Burgkunstadt/Küps):
Über die Gemeindeverbindungsstraße Reuth/Kirchlein – Gärtenroth(LIF14) – Mainroth
(c) Karte Landratsamt Lichtenfels auf Basis von www.geodaten.bayern.de
Es wird gebeten, wenn möglich, den Streckenabschnitt zu umfahren.
Der Landkreis bittet die Verkehrsteilnehmer und Anlieger, sich auf die Sperrung und die damit verbundenen Behinderungen einzustellen und um Verständnis für die auftretenden Behinderungen.
Verkehrsfreigabe der Kreisstraße LIF 14
Die Verkehrsfreigabe der Kreisstraße LIF 14 Reuther Berg/Funksberg erfolgt ab dem 24. Juni 2019.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der noch laufenden Baumaßnahme im Bereich der Feuerwehr (Dorferneuerung) mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen ist. Einschränkungen bedeuten in diesem Fall, beispielsweise, Geschwindigkeitsbeschränkungen und/oder einseitig, verengte Fahrbahnen in Teilbereichen des Reuther Berges (LIF 14).
Der Landkreis Lichtenfels dankt allen Beteiligten für die Unterstützung und allen Anliegern und Verkehrsteilnehmern für das Verständnis in den vergangenen Monaten und wünscht gute und unfallfreie Fahrt.