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Pressemitteilung 57-2023: Im Vogelschutzgebiet müssen Hunde an die Leine


Anleinpflicht in den „Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ jedes Jahr im Zeitraum vom 1. März bis 31. August / Regelung brachte bereits erste Erfolge 

LICHTENFELS (22.02.2023) Die Tage werden länger und die Sonne gewinnt an Kraft. Mit Beginn des Frühjahres kommen zahlreiche Zugvögel zurück in den Landkreis, vor allem an die Mainauen und die Auen der Zuflüsse Rodach und Steinach. Das Gebiet steht als Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ unter besonderem Schutz. Die Auebereiche sind aber nicht nur ein schöner „Fleck in der Natur“, sondern stellen zugleich auch die letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten dar , so Johanna Reihs von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Landratsamt Lichtenfels.

Im Vogelschutzgebiet gilt auch für Hunde die Anleinpflicht. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

Auch wenn der Vierbeiner noch so klein ist: Im Vogelschutzgebiet gilt auch für ihn die Anleinpflicht. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer

Dort leben zum Beispiel die schwarz-weißen Kiebitze, die in dem Bereich auf Nahrungssuche gehen und brüten. Ebenfalls sind das bekanntere Blaukehlchen mit seinem angenehmen Gesang im Frühjahr oder die Rohrweihe, die sich gerne im Schilf aufhält, anzutreffen. Im Maintal kommen diese besonderen, teils seltenen Vogelarten noch vor. Dennoch sind die Feld- und Wiesenvögel stark gefährdet, zum Teil sogar vom Aussterben bedroht. Deswegen gilt vom 1. März bis einschließlich 31. August eines jeden Jahres eine Hundeanleinpflicht im Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“.

Um was geht es dabei?
Neben Vogelarten, wie etwa der Amsel, dem Haussperling oder der Kohlmeise, welche als gern gesehene Gäste in dicht besiedelten Räumen vorkommen, gibt es auch andere heimische Arten, deren Lebensraum sich ausschließlich auf sehr ruhige und naturnahe Landschaften erstreckt. Allgemein störungsempfindliche Vogelarten, zu denen beispielsweise das Rebhuhn oder der Kiebitz zählen, meiden Brut- und Nistplätze, in denen Hunde innerhalb der Wiesen-, Ufer- und Schilfbereiche präsent sind. 

Bodenbrütende Vogelarten reagieren bereits bei den geringsten Störungen sehr empfindlich und verlassen ihr Gelege. Folglich kühlen die Nester aus oder fallen gar Fressfeinden zum Opfer, was sich wiederum negativ auf den Bruterfolg der ohnehin gefährdeten Arten auswirkt. Oft bleibt eine solche Störung durch Hund und Halter unbemerkt, denn die brütenden Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn sich Mensch und Tier noch mehrere hundert Meter entfernt befinden, sagt Thomas Fischer, Fachkraft für Naturschutz an der unteren Naturschutzbehörde. 

Um dem entgegenzuwirken, hat das Landratsamt Lichtenfels im Jahr 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Anleinpflicht für Hunde innerhalb des Vogelschutzgebiets „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ in der Zeit vom 1. März bis 31. August eines jeden Jahres vorgibt.

Erste Erfolge erkennbar
In den vergangenen zwei Jahren konnte beobachtet werden, dass sich insbesondere der Bruterfolg von Bodenbrütern stetig erhöht und sich beispielsweise der Kiebitzbestand im Landkreis leicht verbessert. Es zeigen sich daher schon erste positive Entwicklungen des heimischen Vogelbestands, die maßgeblich durch die Allgemeinverfügung bedingt sind, informiert Johanna Reihs.

Kiebitze sind als bodenbrütende Vogelart bekannt. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Thomas Fischer    Im vergangenen Jahr konnte der Kiebitz erfolgreich im Landkreis brüten. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Gerd Glätzer

Kiebitze sind als bodenbrütende Vogelart bekannt, die sich oft auf landwirtschaftlichen Flächen ansiedeln. Im vergangenen Jahr konnte der Kiebitz erfolgreich im Landkreis brüten. Fotos: Landratsamt Lichtenfels/Thomas Fischer, Gerd Glätzer

Trotz der Hundeanleinpflicht ist ein entspannter Spaziergang mit Hund zwischen blühenden Auewiesen keinesfalls ausgeschlossen. „Leinen Sie Ihren Hund, besonders während der Brutzeitzeit von März bis August, an und bleiben Sie auf den vorgegebenen Wegen. Um einen noch größeren Schutz für die bedrohte Vogelwelt zu erwirken, empfehlen wir, den Hund im Vogelschutzgebiet möglichst an kurzen Leinen zu führen. Mit diesen Maßnahmen tragen Sie dazu bei, das Wiesenbrütervorkommen in unserem Landkreis zu erhalten“, so Thomas Fischer.

Zur besseren Kennzeichnung der Bereiche, in denen die Hundeanleinpflicht gilt, sind vor Ort Hinweis- und Informationsschilder aufgestellt. Die Grenzen des Vogelschutzgebietes können im Geoportal des Landkreises Lichtenfels (www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de -> Bauen & Umwelt -> Naturschutzgebiete -> Vogelschutzgebiete oder direkt https://www.vianovis.net/lkr-lichtenfels/#ll=50.113090,11.119540&z=11&m=physical&cat=10801) eingesehen werden.

Was während der Vogelbrut noch wichtig ist
Freizeitnutzern der Mainwiesen, wie etwa Mainpaddlern, bleibt der Naturgenuss ebenfalls nicht verwehrt. „Jedoch ist besonders Rücksicht auf unsere Tier- und Pflanzenwelt zu nehmen. Beim Naturgenuss auf dem Wasser gilt daher ein Befahrungsverbot für Kiesbänke und bestimmte Uferbereiche“, sagt Jennifer Thiem, die Gebietsbetreuerin Obermain - Jura. Entlang des Mains weisen die Schilder der „Gelben Welle“ auf die Ein- und Ausstiegsstellen hin. „Andere Uferbereiche bitte nicht anlanden, denn hier brüten Eisvogel oder Rohrweihe, auf den Kiesbänken legt der Flussregenpfeiffer gut getarnt seine Eier ab“, klärt Jennifer Thiem weiter auf. Der Flyer „Kanuwandern Obermain“ informiert über naturverträgliches Paddeln und ist zum Beispiel bei der Tourismusregion Obermain-Jura erhältlich.

Auch für Grundstücksbesitzer und -pächter sind die Nester der Boden- und Wiesenbrüter oft schwer zu erkennen. „Wer ein Grundstück in den Mainauen oder Vogelschutzgebieten bestellt, kann die Gelege durch wachsame Beobachtung ausfindig machen und die Nester beim Mähen oder bei der Feldbearbeitung großzügig auslassen. Dafür gibt es zum Beispiel eine Kiebitz-Prämie“, darauf weisen Gebietsbetreuung und Untere Naturschutzbehörde hin. 

Im vergangenen Jahr konnten somit wieder erfolgreich Kiebitz-Nester im Landkreis geschützt werden, unterstreicht Johanna Reihs. Mit einer späten Mahd helfen Grundstücksbesitzer den Vögeln außerdem, genügend Nahrung zu finden. Das Rebhuhn braucht obendrein strukturreiche Landschaften, also Freiflächen im Wechsel mit dichten Hecken, die auch anderen Vögeln wie dem Blaukehlchen zu Gute kommen. Für die Pflege von Hecken gibt es teilweise Zuschüsse, die beim Landschaftspflegeverband Lichtenfels beantragt werden können. 

„Wenn alle zusammenhelfen, können wir unsere Vogelwelt am Obermain erhalten und weiterhin eine lebendige und artenreiche Natur genießen“, ruft Gebietsbetreuerin Jennifer Thiem auf. „Nutzen Sie gerne hierzu auch gerne die Vogelbeobachtungsstellen an der Mainschleife in Unterbrunn sowie an der alten Kieswäsch bei Trieb.“

Bei Fragen helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lichtenfels (Tel.: 09571/18-3431) gerne weiter. Für Informationen zur Heckenpflege gibt der Landschaftspflegeverband Lichtenfels jederzeit Auskunft (Internet: www.lpvobermain.de, Tel.: 09547/8733410). 

Schilder in den Vogelschutzgebieten weisen auf naturverträgliches Verhalten während der Vogelbrutzeit hin. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Johanna Reihs

Schilder in den Vogelschutzgebieten weisen auf naturverträgliches Verhalten während der Vogelbrutzeit hin.
Foto: Landratsamt Lichtenfels/Johanna Reihs



 

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