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Pressemitteilung 357-2023: Pflichtumtausch Führerscheine


LICHTENFELS (06.10.2023). Die Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels weist auf den Pflichtumtausch für die Papierführerscheine hin. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in den Jahren 1965 bis einschließlich 1970 geboren sind, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2024 ein neues Dokument in den Händen haben. Für spätere Geburtsjahrgänge gelten längere Umtauschfristen.

Für den Umtausch zuständig ist immer die Behörde des Hauptwohnsitzes. Für alle im Landkreis Lichtenfels wohnenden Personen ist dies die Führerscheinstelle am Landratsamt Lichtenfels. Der Umtausch ist gebührenpflichtig.

Zum Umtausch wird ein biometrisches Lichtbild, ein gültiges Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass), der alte Führerschein und ein Termin in der Führerscheinstelle benötigt.

Ein Termin kann online auf der Internetseite des Landratsamts gebucht werden. Zum Ende der Umtauschfrist hin können längere Wartezeiten auf einen Termin in der Führerscheinstelle nicht ausgeschlossen werden. Es wird deshalb ausdrücklich empfohlen, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern.

Sollte der Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden sein, besteht die Möglichkeit, dort zur Beschleunigung eine Karteikartenabschrift zur Übersendung an die jetzt zuständige Behörde anzufordern.

Wenn der Umtausch beantragt wurde, kann der neue Führerschein dann gegen eine geringe Gebühr auch direkt nach Hause gesandt werden. So erspart man sich zur Abholung den erneuten Gang zum Landratsamt.

Wer einen Termin in der Führerscheinstelle vereinbaren möchte, kann das bequem online unter dem Link: Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Formulare und Informationen (lkr-lif.de).

276 - 2023_08_04_PM_Pflichtumtausch Führerscheine

Führerscheinumtausch-Grafik, Quelle: BMVI www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html

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