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Pressemitteilung 242-2023: Umwelttipp: Photovoltaik lohnt sich für Privathaushalte jetzt richtig


Verbraucherzentrale Bayern und Umweltzentrum des Landratsamtes geben Tipps

LICHTENFELS (06.07.2023). Mehr Geld, weniger Bürokratie, keine Steuern mehr: Private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können sich seit Jahresbeginn über deutlich attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Mit den Änderungen will die Bundesregierung größere Anreize für den Einsatz erneuerbarer Energien schaffen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern und das Umweltzentrum des Landratsamtes Lichtenfels erläutern die wichtigsten Neuerungen. 

Mehr Geld für Stromeinspeisung

Wer Strom aus der eigenen Photovoltaik (PV)-Anlage ins Netz einspeist, kann sich über eine höhere Vergütung freuen. Je nach Art der Anlage (Eigenversorgung oder Volleinspeisung) unterscheidet sich dabei der Preis. 

Für die Einspeisung der Überschüsse aus Anlagen zur Eigenversorgung gibt es:

•    bei bis zu 10 Kilowatt Leistung: 8,2 Cent pro Kilowattstunde
•    bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 7,1 Cent pro Kilowattstunde
•    bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 5,8 Cent pro Kilowattstunde 


Für die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Volleinspeisung gibt es:

•    bei bis zu 10 Kilowatt Leistung: 13,0 Cent pro Kilowattstunde
•    bei 10 bis 40 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde
•    bei 40 bis 100 Kilowatt Leistung: 10,9 Cent pro Kilowattstunde 

Für die dauerhaft höhere Vergütung müssen Betreiber ihre Volleinspeise-Anlage vor Inbetriebnahme sowie jährlich jeweils bis zum 30. November dem zuständigen Netzbetreiber melden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern rät: „Für die meisten Verbraucherinnen und Verbraucher ist es am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen.“ Auch eine Kombination aus einer kleinen Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil sowie einer großen Anlage zur Volleinspeisung kann sinnvoll sein.
 

Weniger Bürokratie, keine Steuern

Seit diesem Jahr entfällt beim Kauf einer PV-Anlage und einem dazugehörigen Stromspeicher die Mehrwertsteuer. Für die Einspeisung von Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab dem Jahr 2023 installiert wurden, zahlen Erzeuger meist auch keine Umsatzsteuer mehr. Wichtigste Voraussetzung dabei: Die Anlage liefert maximal 30 Kilowatt. 

Auch bei der Einkommensteuer gibt es Erleichterungen und bürokratische Hürden wurden abgeschafft oder abgebaut: Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom und die private Nutzung zur Eigenversorgung sind steuerbefreit. Die Anlagen dürfen dazu bis zu 30 Kilowatt beziehungsweise 15 Kilowatt je Wohneinheit leisten. „Die PV-Anlage kann hierbei sowohl auf dem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder auch auf einem Nebengebäude, wie einem Carport, installiert sein. Bei mehreren Anlagen darf die Gesamtleitung maximal 100 Kilowatt betragen“, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. 
 

Volle Kraft voraus

Seit Jahresbeginn dürfen neu in Betrieb gegangene PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt sowie ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr volles Potenzial ausschöpfen. Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen und müssen nicht ¬wie bisher auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden.
 

Neuer Ratgeber hilft bei Planung und Umsetzung

Bei der Planung und Umsetzung des eigenen PV-Projekts hilft der neue, ab dem 6. Juni 2023 erhältliche „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“. Er beantwortet unter anderem alle wichtigen Fragen rund um die eigene Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, die Ladestation fürs E-Auto und die Anbindung an die Wärmepumpe. 

Der „Ratgeber Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus“ hat 240 Seiten und kostet 24,00 Euro als Buch und 19,99 Euro als E-Book. Er ist kann im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder telefonisch unter der Nummer (0211) 38 09 555 bestellt werden.

Auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels gibt es unter www.lkr-lif.de/energiesparen weitere hilfreiche Tipps rund ums Thema Energiesparen.

Bei Fragen zu Photovoltaik hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale Bayern. Die Beratung findet online, telefonisch oder persönlich statt. Nützliche Informationen erhalten Verbraucher unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de. Online-Vorträge zu Energiethemen sind unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen zu finden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Darüber hinaus haben Ratsuchende aus dem Landkreis Lichtenfels auch die Möglichkeit, einen Beratungstermin im Landratsamt zu vereinbaren oder einen kostenlosen Energie-Check bei sich zu Hause vornehmen zu lassen. Die Anmeldung erfolgt unter der Telefonnummer 09571/18-9050 des Landratsamts oder unter der kostenfreien Hotline 0800-809 802 400 der Verbraucherzentrale. 

Sollten Sie nur eine kurze telefonische Beratung benötigen: Die Experten der Energieagentur Oberfranken stehen Ihnen unter der Telefonnummer 09221/8239-18 zur Verfügung. 

Dank der Zusammenarbeit von Landkreis Lichtenfels, der Verbraucherzentrale Bayern sowie der Energieagentur Oberfranken ist das komplette Beratungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Nutzen auch Sie das Angebot der kostenlosen Energieberatung im Landkreis Lichtenfels
 

242 - 2023_07_06_PM Umwelttipp Photovoltaik - Anlage Kreisbauhof (c) Carina Reitzler (6)


Private Betreiber von Photovoltaik-Anlagen können sich seit Jahresbeginn über deutlich
attraktivere Rahmenbedingungen freuen. Auch der Landkreis Lichtenfels hat auf
den Gebäuden des Kreisbauhofs PV-Anlagen installiert.

Foto: Landratsamt Lichtenfels/Carina Reitzler


 

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