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Pressemitteilung 18-2023: Gärtenrother Bürger wenden sich an den Landrat


 Asylproblematik wirkt sich vor Ort aus

Landkreis Lichtenfels (25.01.2023). Mit einem "offenen" Brief haben sich die Gärtenrother Bürger an Landrat Christian Meißner gewandt, da sie Befürchtungen haben, dass es durch die Belegung der Dezentralen Unterkunft in Gärtenroth mit Asylbewerbern zu Problemen kommt.

Das Landratsamt nimmt dazu wie folgt Stellung: 

Für die Flüchtlingspolitik an sich und die Entscheidung, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnimmt, ist nicht das Landratsamt Lichtenfels, sondern die Bundesregierung verantwortlich. Die von der Bundesrepublik Deutschland aufgenommenen Flüchtlinge werden anhand des sog. Königsteiner Schlüssels auf die Bundesländer aufgeteilt und von dort auf die einzelnen Regierungsbezirke.

Das Land Bayern erhält also seinerseits Zuweisungen aus dem Ausgleich zwischen den Bundesländern, welches dann wiederum die Zuweisungen an die einzelnen Landkreise auf Basis des Königsteiner Schlüssels über die Bezirksregierungen (Regierung von Oberfranken) vornimmt. Das Landratsamt Lichtenfels ist als staatliche Behörde zur Anschlussunterbringung verpflichtet, die Asylbewerber in sog. Dezentralen Unterkünften unterzubringen.

Das Landratsamt Lichtenfels hat bei dem auf den Landkreis Lichtenfels entfallenden Anteil an Zuweisungen an Asylbewerbern keinerlei Handhabe und aktuell auch noch keinerlei Kenntnis, wann die nächsten Asylbewerber konkret zugewiesen werden. Daher hat das Landratsamt auch keinerlei Kenntnis, welches Geschlecht und Alter sowie welche Nationalität diese Personen aufweisen.

In diesem Zusammenhang ist auf die PM des Landkreises vom 06.09.2022 hinzuweisen: 
www.lkr-lif.de/landratsamt/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/9371.

Wie bereits bekannt, betreibt der Landkreis rund 30 Dezentrale Unterkünfte im Landkreis. Bislang ist noch kein Fall bekannt, dass es hier zu „Problemen“ gekommen ist, auch nicht bei Unterkünften, die ausschließlich von alleinreisenden Männern bewohnt werden.

Der Landkreis Lichtenfels beherbergt aktuell 728 Asylbewerber und 776 ukrainische Geflüchtete. Hiervon sind knapp 450 Personen dezentral untergebracht. Bis Ende Februar erhält der Landkreis Lichtenfels noch weitere 36 Zuweisungen. Die konkreten Zuweisungszahlen ab März sind noch nicht bekannt, liegen jedoch auch nicht in der Hand des Landkreises Lichtenfels, sondern werden anhand des Königsteiner Schlüssels bestimmt. Diese werden aufgrund der Gesamtlage aber wohl sicherlich nicht auf geringerem Niveau liegen, weshalb weiterhin mit sehr hohen Zuweisungszahlen zu rechnen ist.

Dezentrale Unterkünfte sind staatliche Unterkünfte des Landkreises, welche der Unterbringung von Asylsuchenden dienen. Es handelt sich hierbei um die sog. Anschlussunterbringung, für welche das Landratsamt Lichtenfels im Rahmen seiner staatlichen Unterbringungsverpflichtung zuständig ist. Sie ist erforderlich, um Asylbewerber im Übergangsstadium zwischen Asylantragsstellung und Anerkennung als Asylbewerber unterzubringen, sowie für einen begrenzten Zeitraum teils auch darüber hinaus, wenn kein privater Wohnraum gefunden wird. Für dezentrale Unterkünfte gibt es gewisse Mindeststandards, welche jedoch mit normalem Wohnraum nicht gleichzusetzen sind.  

Seit dem Rechtskreiswechsel am 01.06.2022 erhalten ukrainische Geflüchtete in der Regel Grundsicherungsleistungen/Hartz IV/Bürgergeld (seit 01.01.2023) und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr. Ukrainische Geflüchtete haben insoweit also eine privilegierte Stellung gegenüber Asylbewerbern. Infolge dessen sind diese seitdem auch nicht mehr berechtigt, in staatlichen Unterkünften beherbergt zu werden, sondern müssen sich – wie jeder andere Bürger, sowie im Übrigen auch anerkannte Asylbewerber – selbst um Wohnraum bemühen. Seitens des Landratsamtes bestand ausnahmsweise das Angebot bei der Wohnungssuche anhand der im Frühjahr 2022 gemeldeten Wohnraumangebote für ukrainische Geflüchtete vermittelnd tätig zu sein, sofern seitens der Geflüchteten gewollt.

Herr Landrat Christian Meißner äußert sich zum Schreiben wie folgt:

„Der Landkreis Lichtenfels ist, neben den Anstrengungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Innenministeriums, bemüht, vor Ort weiter Entlastung durch zusätzliche dezentrale Unterkünfte zu schaffen. So befinden wir uns aktuell auch mitten in den Planungen und Verhandlungen um den Bau eines Containerdorfes, da mich die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage umtreiben. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Zuständigen vor Ort arbeiten tagtäglich, trotz der vorgegebenen Zwänge, an guten Lösungen, die wir in den vergangenen Jahren immer wieder gemeinsam gefunden haben. An dieser Stelle möchte ich  mich auch bei der Dorfgemeinschaft ausdrücklich bedanken, dass die bisherige Aufnahme der Geflüchteten geklappt hat. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch zukünftig der Fall sein wird,“ so Landrat Meißner.   

 

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