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Pressemitteilung 130-2024: Energieberatung April-Mai 2024 - Förderung nutzen: Heizungstausch frühzeitig planen


Hauseigentümer können jetzt von den neuen Fördersätzen profitieren. Unterstützt wird der Austausch alter, fossiler Heizungen mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent. Die Energieberatung des Landratsamtes Lichtenfels hilft bei der Entscheidung.

Nächste Beratungstermine: 24. April, 8. Mai und 29. Mai

Lichtenfels (10.04.2024).Alte Heizungen verbrauchen viel Energie, über die Jahre sinkt zudem oft die Heizleistung. Wer eine Heizung hat, die älter als 15 Jahre ist, sollte beginnen, sich über ein neues Heizsystem Gedanken zu machen. Mit den Beratungsangeboten des Landkreises Lichtenfels erfahren Sie, welche Lösungen für Ihre Immobilie langfristig günstig sind.

Attraktive Grundförderung

Der Zeitpunkt für die Planung ist jetzt günstig, denn seit Ende Februar ist das Förderportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) freigeschaltet. Wer seine fossile Heizung auf erneuerbare Energien umstellt, bekommt eine Grundförderung von 30 Prozent. Ist der Heizungstausch bis Ende 2028 durchgeführt, winkt ein zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Wird die Immobilie von dem Eigentümer selbst genutzt und liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro, kommt ein Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent hinzu. Insgesamt ist die Förderung auf 70 Prozent der Kosten begrenzt.

  1. mit Energieberater

Um Hausbesitzer bei der Entscheidung für eine wirtschaftlich und technisch passende neue Heizung zu unterstützen, bietet der Landkreis Lichtenfels mit der Verbraucherzentrale Bayern einen Vor-Ort-Check zum Thema Heizungserneuerung an. Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz müssen Eigentümer für die Beratung lediglich eine Eigenbeteiligung von 30 Euro beitragen.  Diesen Eigenanteil übernimmt der Landkreis Lichtenfels für die ersten 150 Checks.

Vergleich möglicher Heiztechniken

Bei dem Vor-Ort-Termin wirft ein Energieberater zunächst einen Blick auf die vorhandene Heiztechnik. Gemeinsam mit den Eigentümern klärt er im Anschluss die technischen Möglichkeiten für eine optimierte neue Heizungsanlage. Dafür wird beispielsweise ermittelt, welche Versorgungsleitungen und Möglichkeiten zur Brennstofflagerung auf dem Grundstück vorhanden sind. Daraus ergibt sich, welche Heiztechniken realisierbar sind. Am Ende werden alle technisch möglichen Heiztechniken miteinander verglichen, bewertet und in einer Übersicht dargestellt. Die Hausbesitzer bekommen eine Übersicht über den CO2-Ausstoß, die Investitionskosten, aktuelle Fördermittel und Betriebskosten. Die drei am besten geeigneten Heiztechniken erläutert der Energieberater zudem ausführlich in einem schriftlichen Beratungsbericht.

Auch bei weiteren Fragen zur Energieeinsparung - insbesondere bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden - hilft die Energieberatung des Landkreises Lichtenfels in Verbindung mit der Verbraucherzentrale Bayern. Die nächsten Energieberatungstage finden jeweils am Mittwoch den 24.04.2024 und den 29.05.2024 im Landratsamt Lichtenfels statt. Ein Zusatztermin ist für den 08.05.2024 im Rathaus Altenkunstadt vorgesehen. Eine vorherige Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Nähere Einzelheiten zum Vor-Ort-Check sowie einen Termin zur Bürgerberatung erhalten Sie im Umweltzentrum des Landratsamtes unter Telefon 09571/18-9050 oder kostenfrei unter 0800/809 802 400. Weitere Informationen gibt es auch auf der Homepage der „Sonnentage“ unter www.lichtenfelser-sonnentage.de.

130 - 2024_04_10_PM_Energieberatung April-Mai 202_Förderübersicht 2024

Bildunterschrift:

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie z. B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Wer in eine neue effiziente Heizungsanlage investiert kann deshalb nicht nur viel Geld sparen, sondern erhält auch saftige Zuschüsse vom Staat. Auch der Landkreises Lichtenfels unterstützt Sie mit seinen kostenlosen Beratungsangeboten. Die Energieberater zeigen Ihnen stets den Weg zu den maßgeblichen Förderprogrammen auf.

Bildnachweis: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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