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Pressemitteilung 64-2023: Frist verlängert: Antrag auf Vereinspauschale


Förderung für Sportvereine: Unterlagen können noch bis zum 15. März 2023 eingereicht werden

LICHTENFELS (23.02.2023) Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Frist zur Einreichung des Antrages auf Vereinspauschale in diesem Jahr ausnahmsweise verlängert hat. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens 15. März 2023 im Landratsamt eingegangen sein (Ausschlussfrist!). 

Gerne kann hierfür auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels genutzt werden (Landkreis Lichtenfels, Oberfranken, Bayern | Sportförderung (lkr-lif.de) / Start – Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (bayern.de).

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen. Dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original (oder Kopie bzw. digital zusammen mit unterschriebener „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“) beizufügen. 

Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Link zur Beantragung der Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32, unter der Telefonnummer 09571/18-3320.


 

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