LICHTENFELS (28.08.2023). Der Landkreis Lichtenfels weist darauf hin, dass Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11 unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erstattung der ihnen im Schuljahr 2022/2023 entstandenen Fahrtkosten zur Schule haben. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen.
Erstattet werden die Kosten, die einen Eigenanteil (sog. Belastungsgrenze) übersteigen. Die Belastungsgrenze liegt bei 490 Euro pro Familie im Schuljahr 2022/2023.
Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Fahrtkosten in voller Höhe erstattet. Ein Nachweis (Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2022 ist dem Antrag beizufügen.
Die Schülerinnen und Schüler sollten beachten, dass nur der jeweils günstigste Tarif erstattet wird. Hierzu können auch die Nutzung des Deutschlandtickets oder 365-Euro-Tickets zählen. Informationen zu Fahrplänen und Preisen gibt es unter www.vgn.de und www.bahn.de.
Grundsätzlich können nur Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden. Kosten für Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug werden nur in bestimmten Fällen übernommen, beispielsweise dann, wenn eine Verbindung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht besteht. Durch den Ausbau des ÖPNV ist die Nutzung eines Pkw jedoch immer seltener erforderlich.
Die Erstattung der Fahrtkosten ist bis spätestens 31. Oktober 2023 zu beantragen (gesetzliche Ausschlussfrist!). Die Anträge können per Post eingesendet werden an das Landratsamt Lichtenfels, Postfach 13 40, 96203 Lichtenfels.
Den erforderlichen Vordruck sowie weitere Informationen gibt es im Internet unter www.lkr-lif.de/5457.
Ansprechpartner im Landratsamt ist Herr Simon Welsch, Aufgabenbereich Schülerbeförderung, Telefon: 09571 18-1561, E-Mail: schulweg@landkreis-lichtenfels.de.
Über den QR-Code steht der notwendige Vordruck zum Download bereit.
Foto: Landratsamt Lichtenfels/Simon Welsch