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Pressemitteilung 300-2023: Die Kfz-Zulassungsstelle informiert


Neufassung der Fahrzeugzulassungsverordnung und Gebührenänderung sowie geänderte Öffnungszeiten am 31.08.2023

LICHTENFELS (22.08.2023). Durch Beschluss von Bundestag und Bundersrat wird zum 01.09.2023 die Fahrzeug-Zulassungsverordnung neu gefasst. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr möchte hierdurch die Digitalisierung weiter vorantreiben und die Onlinedienste im Bereich der Kfz-Zulassung weiter ausbauen. Damit wird künftig die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge, die bislang nur für Privatpersonen vorgesehen war, auch juristischen Personen ermöglicht.

Weiter sieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auch eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vor. Folglich werden die Gebühren für die internatbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen deutlich gesenkt, die Gebühren für die Zulassungsvorgänge vor Ort in den Zulassungsbehörden hingegen in den meisten Fällen angehoben.

Welche Vorteile die internetbasierte Abwicklung von Zulassungsvorgängen hat sowie weitere Informationen rund um das Thema Online-Zulassung finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sowie auf der Homepage des Landkreises Lichtenfels. Siehe auch beigefügten Flyer des Bundesministerium (ikfz-flyer-2023).

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen müssen auch umfangreiche Anpassungen in der IT-Anwendung der Zulassungsstelle vorgenommen werden. Deshalb hat die Zulassungsstelle im Landratsamt Lichtenfels am

Donnerstag, 31.08.2023 nur bis 13 Uhr geöffnet.

Ab Freitag, 01.09.2023 ist die Zulassungsstelle wieder in gewohnter Weise erreichbar

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