LICHTENFELS (24.04.2023). Der eine Nachbar schneidet seit gefühlten Stunden mit der Motorsense seinen Rasen, der andere mit der Säge die Baumstämme zu Kleinholz, der nächste dreht im Garten das Radio auf, der Motorradfahrer am Ortsausgang sein Bike, die Kinder toben im Pool und dann bellt auch noch ein Hund in der Nachbarschaft, dazu das Glockenläuten und der Klavierspieler von nebenan: Ganz schnell entsteht da mal ein Sammelsurium an unterschiedlichsten Geräuschen, die dem ein oder anderen mit der Zeit zu viel werden können. Aber ab wann werden Geräusche zum Lärm? Und was ist eigentlich Lärm?
Der 26. April 2023 ist der internationale Tag gegen den Lärm mit dem bezeichnenden Motto: „Mach‘ mal leise!“ Er ist eine Aktion der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.V. (DEGA e.V.) und wird vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt gefördert. Er findet in Deutschland seit 1998 statt und soll – so die DEGA – zur „Sensibilisierung in Bezug auf die Lärmproblematik sowie die Verbreitung des Wissens um Ursachen und Folgen des Lärms (sozial und gesundheitlich)“ beitragen.
Es muss ja gemacht werden: Das Rasenmähen ist immer mit einem etwas höheren Geräuschpegel verbunden. Anlässlich des „Tags gegen den Lärm“ informieren die Fachleute vom Immissionsschutz am Landratsamt Lichtenfels rund um das Thema Lärm.
Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer
Der Aktionstag soll auch die langfristige und nachhaltige Stärkung und Vertiefung des lärmbezogenen Umweltbewusstseins fördern. Er bietet aber auch Anlass, mal beim Umweltzentrum am Landratsamt Lichtenfels - zuständig für Immissionsschutz, also auch für den Schutz vor Lärm - nachzufragen, was man eigentlich unter Lärm versteht.
„Lärm gibt es heutzutage praktisch überall und rund um die Uhr“, erläutern Martin Dirauf und Jasmin Wagner, am Landratsamt Lichtenfels zuständig für den fachlichen Immissionsschutz. Als Lärm wird jedes Geräusch bezeichnet, das zu Störungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder Schäden führen kann. Lärm ist gewissermaßen ein „Umweltschadstoff“.
Subjektive Wahrnehmung
„Dass Geräusche sehr subjektiv als störender Lärm eingestuft werden, zeigt zum Beispiel der Musiker, der zu Hause mit Freuden neue Stücke einstudiert, während der Untermieter lieber in Ruhe ein Buch lesen würde, sich darauf aber nicht konzentrieren kann“, erläutern Martin Dirauf und Jasmin Wagner. „Gerade wegen dieser subjektiven Empfindung ist nicht immer anzunehmen, dass der Verursacher sich der störenden Wirkung seiner Tätigkeit bewusst ist. Deshalb ist es ratsam, ihn zuallererst anzusprechen und auf die Belastung hinzuweisen“, so die beiden Fachleute.
Sie erklären weiter: „Lärm ist jedes unerwünschte laute Geräusch und jeder Schall, der auf die Umwelt und den Menschen störend, belastend oder sogar gesundheitsschädigend wirkt. Wahrgenommen werden Schallwellen, die durch Druckschwankungen der Atmosphäre entstehen und sich wellenförmig ausbreiten.“
Verschiedene Quellen und Ursachen
Man unterscheidet beispielsweise zwischen Verkehrslärm (Flug- oder Straßen- und Schienenverkehrslärm), Nachbarschaftslärm, Gewerbelärm, Freizeitlärm und nicht zuletzt auch den Lärm am Arbeitsplatz. Er tritt quasi überall auf und Alltagslärm wird immer häufiger, denn bei einer zunehmenden Bevölkerungszahl kommt es zu einer steigenden Siedlungsdichte.
Wie viele Menschen sich in Deutschland von Lärm betroffen fühlen, zeigen regelmäßige, repräsentative Umfragen des Umweltbundesamtes. Lärmquelle Nummer 1 ist demzufolge der Verkehr, vor allem der Straßenverkehr. Aber viele Bürgerinnen und Bürger empfinden auch Geräusche der Nachbarn als störend (Quelle: Umweltbewusstseinsstudie 2016; https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltbewusstsein-in-deutschland-2016).
Lärm kann Stress verursachen
Der Lärm kann gesundheitliche Folgen (Stress, Nervosität, Störung der Schlafqualität), soziale und physische Auswirkungen haben. Zur allgemeinen Orientierung, welche Lärmbelastungen der Nachbarschaft bei der Haus- und Gartenarbeit zumutbar sind, dienen Regelwerke wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung über den Betrieb von Maschinen in Städten und Gemeinden. Hier wird beispielsweise festgelegt, dass Geräte und Maschinen nur werktags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden dürfen.
Strengere Regelungen für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten wie Mittagsruhen werden durch Lärmschutzverordnungen festgelegt, die es jedoch im Landkreis Lichtenfels lediglich in den Städten Lichtenfels und Bad Staffelstein gibt, erläutern Martin Dirauf und Jasmin Wagner.
Hauptaufgabe der Fachbehörde ist jedoch die fachliche Bewertung des Immissionsschutzes beispielsweise bei der Ausweisung von neuen Baugebieten, dem Bau von Straßen oder die Ansiedlung von Unternehmen. Hier erstellen die Umweltschutzingenieure in der Regel eine Lärmprognose oder sie fordern bei komplexen Fragestellungen ein Lärmgutachten an. In der abschließenden immissionsschutzrechtlichen Stellungnahme werden die Belange zum Lärmschutz gewürdigt und zielführende Auflagen zum Schutz der Nachbarschaft festgelegt. Das Umweltzentrum hat unter anderem auch die Aufgabe, lärmintensive Anlagen zu genehmigen und zu überwachen. Detaillierte Infos zu den Aufgaben des Immissionsschutzes gibt es unter: https://www.lkr-lif.de/landratsamt/umwelt/immissionsschutz/358.Laermschutz-und-Luftreinhaltung.html
Wer Fragen rund um das Thema Lärm hat, kann den Fachbereich Immissionsschutz am Landratsamt Lichtenfels unter der Telefonnummer 09571/18 - 9050 erreichen. Die Fachleute raten allerdings allen, die sich von Lärm beeinträchtigt fühlen, zunächst einmal das Gespräch mit den Verursachern zu suchen.
Weiterführende Links:
Zu den Lärmwirkungen: https://www.lfu.bayern.de/laerm/laerm_allgemein/wirkung_auf_menschen/index.htm#:~:text=Physische%20Auswirkungen,Herzinfarkt%20(Quelle%3A%20BMU)
https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/laermwirkungen#gehorschaden-und-stressreaktionen
Zu den Lärmwerten:
https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=8&p2=2.6
Zur Sicherheits-Verordnung der Stadt Bad Staffelstein:
http://www.bad-staffelstein.de/de-wAssets/docs/satzungen/26_sicherheitsverordnung.pdf
Zur Sicherheits-Verordnung der Stadt Lichtenfels:
https://www.lichtenfels.de/rathaus-und-service/service/satzungen/verordnung-zum-schutz-der-oeffentlichen-sicherheit-und-ordnung
Zur Lärmfibel:
https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=2&p2=1.