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Lärmschutz und Luftreinhaltung


Lärmschutz und Luftreinhaltung

Der Landkreis Lichtenfels ist dicht besiedelt. Dies hat oft zur Folge, dass Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrswege dicht nebeneinander liegen und das Wohnen durch Luftverunreinigungen oder Lärmentwicklung beeinträchtigt wird. Das Umweltzentrum hat deshalb auch die Aufgabe, Anlagen, die Luftverunreinigungen oder Lärm hervorrufen können, zu genehmigen und zu überwachen. Ziel ist es, die Anwohner vor "schädlichen Umwelteinwirkungen" zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass das Wohnen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

Zum Schutz der Anwohner gibt es zahlreiche Vorschriften, die sowohl gewerbliche Betriebe wie z. B. Fabriken, Gewerbebetriebe, Handwerker oder Gaststätten als auch Privatpersonen einhalten müssen. Die wichtigsten Informationen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung, die auch für den Privatbereich gelten, finden Sie in folgender Zusammenstellung:

Lärmschutz

Luftreinhaltung

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28