Lärmschutz und Luftreinhaltung
Der Landkreis Lichtenfels ist dicht besiedelt. Dies hat oft zur Folge, dass Wohn- und Gewerbegebiete sowie Verkehrswege dicht nebeneinander liegen und das Wohnen durch Luftverunreinigungen oder Lärmentwicklung beeinträchtigt wird. Das Umweltzentrum hat deshalb auch die Aufgabe, Anlagen, die Luftverunreinigungen oder Lärm hervorrufen können, zu genehmigen und zu überwachen. Ziel ist es, die Anwohner vor "schädlichen Umwelteinwirkungen" zu schützen und dafür Sorge zu tragen, dass das Wohnen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Zum Schutz der Anwohner gibt es zahlreiche Vorschriften, die sowohl gewerbliche Betriebe wie z. B. Fabriken, Gewerbebetriebe, Handwerker oder Gaststätten als auch Privatpersonen einhalten müssen. Die wichtigsten Informationen zum Lärmschutz und zur Luftreinhaltung, die auch für den Privatbereich gelten, finden Sie in folgender Zusammenstellung:
Lärmschutz
- Rasenmäherlärm
- Aufstellen von Wärmepumpenanlagen
- Baulärm
- gewerblicher Lärm
- kommunale Lärmschutzvorschriften
- Aktion "Ruhige Nachbarschaft"
- Aktion " Ruhige Freizeit"
- Aktion "Ruhige Straße"
Luftreinhaltung
- zulässige Brennstoffe in Feststofffeuerungsanlagen
- Rauchbelästigungen
- Hausfeuerungsanlagen
- Verodnung über Feuerungsanlagen (1. BImSchV)