Schutz gegen Baulärm
Im Gegensatz zum Lärm stationärer Industrie- oder Gewerbeanlagen tritt der Lärm auf Baustellen für eine begrenzte Zeitdauer auf, dafür aber auch oft in sehr lärmempfindlichen Gebieten (Wohngebieten, Krankenhäuser). Baulärm hat viele Quellen: Motoren, Luftdruckhämmer, Rüttelmaschinen, Bagger, Kräne und viele andere Geräte können zeitweise sehr hohe Lärmwerte verursachen. Die breite und ständig wechselnde Geräuschpalette verhindert zudem, dass sich betroffene Anwohner an den Lärm gewöhnen kann. Diese beiden Faktoren sind mit dafür verantwortlich, dass sich Betroffene oftmals über Baulärm beschweren.
Zum Schutz der Nachbarschaft vor Baulärm besteht seit 1970 ein Regelwerk (allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Immissionsrichtwerte für die jeweiligen Gebiete festsetzt. Die Immissionsrichtwerte und weitere Hinweise zum Baulärm sind in dem Merkblatt Schutz gegen Baulärm des Landratsamtes zusammengefasst. Ein optimaler Schutz vor Baulärm kann nur sichergestellt werden, wenn bereits in die Bauvorbereitung die Gesichtspunkte des Lärmschutzes einfließen.
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