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Förderung Photovoltaikanlagen


     

Eine Übersicht über die zur Zeit maßgeblichen Förderprogramme für die Förderung von PV-Anlagen finden Sie im Förderkompass der Energieagentur Oberfranken. Das Förder.Navi der Energieagentur NRW stellt Ihnen die maßgeblichen Förderprogramme automatisch zusammen.

Für die langfristige Finanzierung von Photovoltaikanlagen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Förderprogramm "Erneuerbare Energien-Standard" aufgelegt.


    

Solarkataster des Landkreises Lichtenfels

Über das Geoportal des Landkreises können Sie eine erste Abschätzung erhalten, ob Ihr Dach für Photovoltaik geeignet ist. Die interaktive Karte führt Sie direkt zu Ihrem Gebäude!


    

Keine Umsatzsteuer ab Januar 2023

Ab dem 01.01.2023 entfällt die Umsatzsteuer für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage. Eingeschlossen sind dabei die für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und die Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern. Dies gilt, sofern die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Die wichtigsten Informationen finden Sie in der Infobroschüre des Finanzministeriums.


      

Stromspeicher

Um einschätzen zu können, ob der Einsatz eines Stromspeichers sinnvoll ist, sind genaue Informationen über die am Markt verfügbaren Batteriespeichersysteme nötig. Eine Marktübersicht für Batteriespeichersysteme von C.A.R.M.E.N finden Sie hier.


        
Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung ist im EEG geregelt und ist nicht für alle Anlagen gleich hoch. Der Vergütungssatz hängt ab von der Anlagengröße und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme – und bleibt dann 20 Jahre lang gleich. Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie hier (ohne Gewähr).


   

Balkon-PV-Kleinanlage

Für Bürger*innen, die keine PV-Anlage auf dem eigenen Dach haben können oder wollen, besteht auch die Möglichkeit, sich eine Balkon-PV-Kleinanlage anzuschaffen. Eines Schritt-für-Schritt-Anleitung zur PV-Kleinanlage finden Sie im Umwelt-Tipp des Landkreises Lichtenfels.


    
Sonstige Informationen

Der Eignungs-Check Solar  der Verbraucherzentrale Bayern zeigt Ihnen, ob ihr Wohngebäude für eine PV-Anlage geeignet und ein Batteriespeicher sinnvoll ist. Dank der Förderung durch das Bundes-Umweltministerium haben Sie als Ratsuchender lediglich 30 Euro Eigenanteil zu zahlen. Weitergehende Informationen finden Sie hier.

Was bei der Planung einer Solaranlage wichtig ist, hat die Verbraucherzentrale hier zusammengefasst.

Mit einem Photovoltaikrechner können Sie die finanzielle Entwicklung und Rentabilität ihrer Photovoltaik-Anlage berechnen. Hierzu stehen Ihnen der Rechner der IBC Solar AG und der Rechner des Solaranlagen-Portals (Angaben ohne Gewähr) zur Verfügung.

Auch die finanziellen Vorteile des Eigenverbrauchs können auf einfache Art ermittelt werden (ohne Gewähr).

Ab einer Leistung von 100 kWp sieht das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) die Direktvermarktung des erzeugten PV-Stroms vor. Einzelheiten finden Sie z. B. auf der Homepage der IBC Solar AG

Hinweise für die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen finden Sie auch auf der Homepage des Finanzamtes Lichtenfels.

    

   

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28