Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit 1. Januar 2024 ist der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Zeitgleich startet mit dem Jahreswechsel die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
|
Das Landratsamt Lichtenfels informiert Sie hier ausführlich über die maßgeblichen Förderprogramme.
Alle wichtigen Informationen zum Einstieg finden Sie auf der
Homepage von co2online oder der BAFA!
Gebäudesanierung und Heizungsmodernisierung (gültig ab 01.01.2024):
Eine Sanierung ist oft teuer, aber die Finanzierung müssen Eigentümer nicht allein stemmen. Unterstützt werden sowohl einzelne Maßnahmen, als auch komplette Sanierungen. Eine Übersicht der energie-fachberater.de zeigt Ihnen, was 2024 wo beantragt werden kann >>> hier
Heizungstausch:
Die Zuschüsse für den Heizungstausch (wie z.B. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen) können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden. Informationen finden Sie unter www.kfw.de.
Einen Überblick über die Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen zeigt auch folgende Grafik:
Gebäudesanierung, Heizungsoptimierung, Fachplanung etc.:
Die BAFA fördert insbesondere folgende Bereiche bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle >>> hier
- Anlagentechnik (außer Heizung) >>> hier
- Errichtung, Umbau und Erweiterung des Gebäudenetzes (Heizungstechnik) >>> hier
- Heizungsoptimierung >>> hier
- Fachplanung und Baubegleitung >>> hier
Bestandteil der BEG ist auch die Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden auf das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses.
Gefördert wird
- die Komplettsanierung eines Wohnhauses zum Effizienzhaus
- der Bau und Kauf eines Effizienzhauses
- die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche
Für diese Maßnahmen erhalten Sie einen zinsgünstigen Förderkredit mit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für ein Effizienzhaus. Ein Tilgungszuschuss (5 % bis 45 %) reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Alle Informationen finden Sie im KfW-Programm 261 "Wohngebäude - Kredit" wählen. Zusätzliche Fördermittel gibt es für die Baubegleitung.
Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke:
Auch hinsichtlich der Errichtungen von Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerken haben wir Ihnen zahlreiche Informationen zusammengestellt. >>> hier
Energieberatung:
Natürlich können Sie sich auch umfassend beraten lassen. Hierzu stehen Ihnen zahlreiche Ansprechpartner zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht über die Energieberatung im Landkreis Lichtenfels.