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Lärm und Lärmschutz (TA Lärm)


Die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm ( TA Lärm ) wurde am 26.08.1998 neu gefasst. Diese Technische Anleitung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
 

Geltungsbereich der TA Lärm:

Die Bestimmungen gelten für fast alle Anlagen; u. a. ausgenommen sind:

  • Sportanlagen
  • Freizeitanlagen sowie Freiluftgaststätten
  • landwirtschaftliche Anlagen
  • Schießplätze
  • Baustellen
  • Anlagen für soziale Zwecke

Die neue TA Lärm übernimmt das Immissionsrichtwertekonzept der TA Lärm von 1968. Bei den festgelegten „Immissionsrichtwerten“ handelt es sich nicht um strikte Grenzwerte, die die Grenze der schädlichen Umwelteinwirkung durch Lärm markieren, sondern um Richtwerte für den Regelfall. Denn die Frage, ab wann eine Lärmbelastung die Grenze einer schädlichen Umwelteinwirkung überschreitet, d. h. insbesondere eine erhebliche, nach Art, Ausmaß oder Dauer unzumutbare Belästigung darstellt, hängt von einer Vielzahl von - teilweise subjektiven - Faktoren ab.
 

Immissionsrichtwerte:

In der TA Lärm sind für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden folgende Immissionsrichtwerte festgelegt:

  • in Industriegebieten: tags 70 dB(A); nachts 70 dB(A)
  • in Gewerbegebieten: tags 65 dB(A); nachts 50 dB(A)
  • in Kern-, Dorf- und Mischgebieten: tags 60 dB(A); nachts 45 dB(A)
  • in allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten: tags 55 dB(A); nachts 40 dB(A)
  • in reinen Wohngebieten: tags 50 dB(A); nachts 35 dB(A)
  • in Kurgebieten, für Krankenhäuser, Pflegeanstalten: tags 45 dB(A); nachts 35 dB(A)

Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Interessante Links zum Lärmschutz

Hier finden Sie eine kleine Auswahl interessanter Angebote zum Thema Lärmschutz. Es soll Ihnen eine Orientierungshilfe zum Surfen im Internet sein.

  • Landesamt für Umweltschutz

www.lfu.bayern.de/laerm/fachinformationen/index.htm

  • Tag gegen Lärm

www.tag-gegen-laerm.de/

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 76 KB

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Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
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