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Aufstellen von Wärmepumpenanlagen


Lärmprobleme sind in der Nachbarschaft nicht auszuschließen!

Immer mehr Eigenheime und auch Mehrfamilienhäuser werden mit Luft/Wasser- und Luft/Luft-Wärmepumpen beheizt. Bei diesen Anlagen kommt es vermehrt zu Beschwerden wegen Lärm. Für diese Anlagen erfolgt in der Regel keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme, es sind dann nachbarschafts- und zivilrechtliche Bestimmungen (BGB §§ 906 und 1004) einschlägig.

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Wärmepumpenanlagen stehen in der Regel direkt im Wohngebiet und bestimmen dort dauerhaft die Geräuschkulisse. Aus dem unmittelbaren Nahbereich einwirkende Geräuschquellen werden dabei von Nachbarn subjektiv oft als besonders bedrängend und teilweise als rücksichtslos empfunden. Die Anlagen dürfen deshalb nur so errichtet und betrieben werden, dass keine erheblichen Nachteile oder Beeinträchtigungen von ihnen ausgehen. Insbesondere sollte aus lärmschutzfachlicher Sicht zur Vermeidung von schädlichen Umwelteinwirkungen die Summenwirkung durch andere einwirkende Anlagen berücksichtigt werden. Es ist also in hohem Maße gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich.

     

Was ist zu tun?

Zur Vermeidung von Lärmbeschwerden durch den Betrieb der Luftwärmepumpe in der Nachbarschaft und dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ist bei der Errichtung der Wärmepumpenanlage Folgendes zu beachten:

Die Wärmepumpe ist dem Stand der Lärmschutztechnik entsprechend zu montieren und zu betreiben.

Der Aufstellungsort der Wärmepumpe ist so zu wählen, dass genügend Abstand zum nächstgelegenen Immissionsort besteht, sodass keine unzulässigen Lärmeinwirkungen auf die Nachbarschaft entstehen. Hierbei sind die vom Hersteller genannten Vorgaben zu beachten.

Hinweise und Informationen zum Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen sind im LAI-Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten (Stand 24.03.2020) zu finden. Ein zugehöriger Schallrechner des Landes Sachsen-Anhalt wird unter http://lwpapp.webyte.de/ zur Verfügung gestellt.

Bei Unterschreitung des erforderlichen Abstandes sind Schallschutzmaßnahmen wie Schallschirme, Kapselungen, Schalldämpfer etc. vorzusehen.

      

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28