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Rauchbelästigungen


Rauchbelästigungen durch Hausfeuerungsanlagen
 

Ursachen für Beschwerden

Dem Landratsamt werden häufig Beschwerden über Rauch- und Rußbelästigungen durch Feststofffeuerungsanlagen vorgetragen. Die Auslöser für derartige Beschwerden sind meist

  • Einsatz ungeeigneter Brennstoffe
  • falsches Bedienen der Feststofffeuerungsanlage bzw.
  • das Verbrennen von Abfällen

in Feststofffeuerungsanlagen. In diesem Zusammenhang wird auf die Bestimmungen der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV - hingewiesen.

Zugelassene Brennstoffe

Nach dieser Verordnung sind in kleinen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe insbesondere nur

  • Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks,
  • Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks,
  • Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf,
  • Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts,
  • naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen,
  • Preßlinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts oder Holzpellets,

eingesetzt werden. Naturbelassenes Holz ist Holz, das ausschließlich einer mechanischen Bearbeitung ausgesetzt war und das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit Schadstoffen verunreinigt wurde. Darüber hinaus muss das Holz ausreichend trocken sein; darunter wird Holz verstanden, das mindestens 2 Jahre im Freien regengeschützt gelagert wurde. Der Feuchtegehalt muss unter 25 % liegen.

Grundsätzlich darf in der Feuerungsanlage nur der feste Brennstoff eingesetzt werden, der nach Angaben des Herstellers geeignet ist.
 

Richtiges Heizen schützt die Nachbarschaft

Beim Heizen mit Holz soll der Brennstoff in kleineren Mengen und dafür öfters zugegeben werden. Ist der Feuerraum zu voll, entsteht starke Rauchentwicklung was häufig beim Anheizen der Hauptfehler ist. Wichtig ist eine genügende Luftzufuhr! Bei Drosselung der Luftzufuhr entgast zwar das Holz; aber die Gase werden nicht oder nicht vollständig verbrannt. Der dabei entstehende Schwelbrand weist hohe Schadstoffemissionen auf; es kommt zu Rauch- und Geruchsbelästigungen. Werden große Brennstoffmengen aufgegeben und die Vorlauftemperatur wird erreicht, schließt die Luftklappe und es entsteht Schwelbrand mit den o. g. Problemen. Abhilfe schafft hier der Einbau eines richtig bemessenen Pufferspeichers.

Tipps zur umweltfreundlichen Bedienung von Kaminöfen finden Sie in der Broschüre Heizen mit Holz in Kaminöfen:

Information Heizen mit Holz in Kaminöfen Information Heizen mit Holz in Kaminöfen, 2048 KB

Unzulässige Brennstoffe

Keinesfalls dürfen in derartigen Kleinfeuerungsanlagen gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder mit Holzschutzmitteln behandeltes oder PVC-beschichtetes Holz eingesetzt werden. Darüber hinaus ist ein Verbrennen von Abfällen (z. B. Papier, Kartonagen, Kunststoffen, Verpackungen u. ä.) in einer Feuerungsanlage verboten.

Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe bzw. das Verbrennen von Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Neben der möglichen Geldbuße sollten Sie auch an die Belästigung der Nachbarn denken und die dadurch verursachte Luftverschmutzung.

Die im Landkreis vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten wie graue Tonne, grüne Tonne, gelber Sack, Wertstoffhöfe, Sperrmüllsammlung und Problemmüllsammlung geben jeden Landkreisbürger die Möglichkeit seine Abfälle umweltgerecht zu entsorgen.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28