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Pressemitteilung 058-2024: Das Gebäudeenergiegesetz stellt die Weichen für den zukünftigen Heizungsstandard bei Wohngebäuden. Mit PV-Anlagen lassen sich die hohen Stromkosten deutlich reduzieren. Doch was gibt es zu beachten?


Landkreis und Sparkasse informieren über die gesetzlichen Vorgaben / Vorträge zum Downloaden im Internet

LICHTENFELS (23.02.2024). Das Interesse an den beiden Vorträgen „Das neue Gebäudeenergiegesetz: Was muss ich bei meinem Wohnhaus beachten?“ und „Photovoltaik - mit der Sonne zu mehr Unabhängigkeit!“ war überwältigend.
Rund 250 Zuhörer sind der Einladung des Landkreises Lichtenfels und der Sparkasse Coburg – Lichtenfels gerne nachge-
kommen und folgten den Ausführungen der Fachreferenten in den voll besetzten Kinosälen der Neuen Filmbühne in Lichtenfels.

Helmut Fischer, Stellevertreter des Landrats, freute sich in seiner Begrüßungsansprache über das „volle Haus“, zeige es doch, wie wichtig die Energieproblematik in der Bevölkerung gesehen wird. „Mit seinen ‚Lichtenfelser Sonnentagen‘ informiert der Landkreis Lichtenfels bereits seit über 25 Jahren über aktuelle Energiethemen!“, so Fischer. „Es ist wichtig, bei den Bürgerinnen und Bürger gezielt und auf persönlicher Ebene Verständnis für den Klimaschutz zu wecken und dazu zu motivieren, den Klimaschutz aktiv im Alltag einzubinden.“

Die Mehrheit der Wohnungen wird nach wie vor mit fossilen Brennstoffen wie Gas (49,5 %) und Öl (24,8 %) betrieben. Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) will die Bundesregierung die gesteckten Klimaschutzziele erreichen, den CO2-Ausstoss bis 2045 auf 0 zu reduzieren. Alexander Bächer, Energieberater der Energieagentur Oberfranken, stellte in seinem Vortrag die konkreten Vorgaben des GEG vor. Die Zuhörer haben erfahren, in welchen Fällen tatsächlich bei be-
stehenden Gebäuden ein Heizungstausch erforderlich wird und durch welche moderne Heizungsformen - allem voran die Wärmepumpe - die Wärmewende im Gebäudebereich umgesetzt werden kann. Auch die Übergangsfristen zum Heizungs-
tausch und die Verkopplung dieser mit der kommunalen Wärmeplanung wurden thematisiert. Zielvorgabe ist es, dass bei einem konkreten Heizungstausch mindestens 65 % des Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien wie Umweltwärme oder Holz gedeckt werde. Bächer machte auch deutlich, dass bei Neubauten die Vorgaben für die Wärmeverluste der Gebäudehülle seit 2009 unverändert sind.

Um den Umstieg auf moderne Heizungssysteme zu erleichtern, wird die Anschaffung mit einem Zuschuss von mindestens 30 % gefördert. Wer frühzeitig bis Ende 2028 seine mindestens 20 Jahre alte Heizung erneuert, bekommt zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Darüber hinaus bekommen Geringverdiener mit einem Jahreshaushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro zusätzlich 30 % der Investitionskosten ersetzt. Insgesamt ist die Förderung jedoch auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Für Bestandsgebäude kann darüber hinaus ein individueller Sanierungsfahrplan ein hilfreiches Instrument sein, dessen Erstellung mit bis zu 80 % gefördert wird.

Immer mehr Menschen spielen mit den Gedanken, ihren Strom aus Sonnenlicht zu erzeugen. PV-Experte Viktor Török, ebenfalls von der Energieagentur Oberfranken, erklärte hierzu zunächst die Grundlagen: Wie funktioniert eine PV-Anlage, was sind die wichtigsten Bestandteile, mit welchem Energieertrag kann ich rechnen? Im weiteren Verlauf ging er auf zahlreiche Detailfragen ein und erläuterte zum Beispiel, wie sich durch einen Batteriespeicher der Eigenverbrauchsanteil deutlich steigern lässt. Auch ein Elektrofahrzeug lässt sich tagsüber an der eigenen PV-Anlage günstig laden. Török zeigte aber auch, dass sich Strom ebenso sehr gut für die Warmwasserbereitung nutzen lässt, zum Beispiel über eine Brauch-
wasserwärmepumpe oder einen Heizstab im Pufferspeicher der Zentralheizung.

Was tatsächlich bei einem konkreten Gebäude an Stromertrag möglich ist, zeigt das Solar-und Gründachpotentialkataster des Landkreis Lichtenfels. Anika Leimeister, Klimaschutzmanagerin des Landkreises, präsentierte als Premiere das neue Erklärvideo zum Kataster mit Schwerpunkt Photovoltaik. Mit Hilfe des Katasters kann jeder Bürger schnell und kostenlos Erstinformationen zur Eignung des eigenen Daches erhalten. Auch eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung - auf Wunsch inklusive Speicher, Wärmepumpe und Elektrofahrzeug - ist möglich. 

Abschließend wies Leimeister auf die Angebote des Landkreises Lichtenfels zur Energieberatung hin. Im Jahr 2024 stehen den Bürgerinnen und Bürger insgesamt 21 Beratungstermine zur Verfügung, bei denen man sich über 45 Minuten objektiv und produktneutral durch einen fachlich kompetenten Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern beraten lassen kann. Bei einer schwierigen energetischen Situation kommt der Energieberater auch vor Ort, um eine individuelle, auf das Wohnhaus optimal abgestimmte Lösung zu finden. Für die Energieberatung ist es nötig einen Termin zu vereinbaren, entweder telefonisch unter 09571 / 18 90 50 oder per Email an sonnentage@landkreis-lichtenfels.de.

Die zwei Vorträge sowie das Erklärvideo stehen auf der Internetseite der „Sonnentage“ unter
www.lichtenfelser-sonnentage.de“ zum Downloaden zur Verfügung.
 

058 - 2024_02_23_PM_Vortragsreihe 20.02.2024_Begrüßung
 

Helmut Fischer, Stellvertreter des Landrats (r.) bedankt sich bei Oliver Hofmann (Mitte) von der Sparkasse für die Organisation der Vortragsreihe und bei Alexander Bächer (l.) für seinen anschaulichen Vortrag zum Gebäudeenergiegesetz.

 

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Rund 250 Zuhörer besuchten die beiden Vorträge,
die der Landkreis Lichtenfels zusammen mit der Sparkasse Coburg - Lichtenfels organisiert hat.


 

058 - 2024_02_23_PM_Vortragsreihe 20.02.2024_Vortrag 1

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Über die beiden Großleinwände in den Kinosälen der Neuen Filmbühne konnten die interessierten Teilnehmer
die Vorträge gut verfolgen. Die Unterlagen können auch im Nachgang im Internet eingesehen werden.

Alle Bildnachweis: Landratsamt Lichtenfels / Martin Dirauf

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