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Pressemitteilung 45-2023: Förderung für Sportvereine


Vereinspauschale kann bis zum 1. März 2023 beantragt werden

LICHTENFELS (16.02.2023) Das Landratsamt Lichtenfels weist nochmals darauf hin, dass die Vereinspauschale für das Jahr 2023 bis spätestens 1. März 2023 beantragt werden muss. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden. Gerne kann hierfür auch die Möglichkeit der Online-Antragstellung genutzt werden (siehe Homepage Landratsamt oder Bayernportal).

Eine Förderung ist für alle Sport- und Schützenvereine möglich, die die allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien erfüllen. 

Dem Antrag sind die Übungsleiterausweise im Original (oder Kopie bzw. digital zusammen mit unterschriebener „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“) beizufügen. 

Die aktuellen Richtlinien und Ausführungen sowie der Link zur Beantragung der Vereinspauschale können im Internet auf den Seiten des Landratsamtes Lichtenfels (www.landkreis-lichtenfels.de) unter der Rubrik „Landratsamt – Kommunales, Wahlen – Sportförderung“ abgerufen werden. 

Weitere Auskünfte hierzu erteilt das Landratsamt Lichtenfels, Sachgebiet 32, unter der Telefonnummer 09571/18-3320.
 

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