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Pressemitteilung 392-2023: Aktuelle Asylsituation im Landkreis Lichtenfels


Zuweisungszahlen reißen nicht ab; Erweiterung der Notunterkunft Lichtenfels am Standort Schney notwendig

LICHTENFELS (02.11.2023). Der Zustrom an Asylbewerbern reißt nicht ab - im Gegenteil – das Zugangsgeschehen hat seit September 2023 massiv zugenommen und ein Rückgang des dramatischen Anstieges zeichnet sich derzeit nicht ab. Die ANKER-Einrichtung Oberfranken hat aktuell mit einer Belegung von 2.707 Personen (Stand: 19.10.2023) bei einer Kapazität von 1.500 Personen ein neues Rekordhoch erreicht. Dementsprechend hoch sind auch die Weiterverteilungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte auf Basis des Königsteiner Schlüssels. 

Für den Bereich des Landratsamts Lichtenfels bedeutet dies konkret, dass dieses seit September pro Monat mind. 55 Personen zur dezentralen Unterbringung zugewiesen bekommt. Die Zuweisungszahlen ab Januar sind noch nicht bekannt, eine Entspannung der Lage ist jedoch nicht in Sicht. Derzeit beherbergt der Landkreis Lichtenfels insgesamt 861 Personen in staatlichen Unterkünften, davon sind 521 Personen dezentral untergebracht (Zuständigkeit: Landratsamt Lichtenfels). Der Rest verteilt sich auf die beiden Gemeinschaftsunterkünfte, sog. GUs (Zuständigkeit: Regierung von Oberfranken), sowie einzelne sonstige Unterkünfte. In der dezentralen Unterbringung sind damit bereits nahezu 150 Personen mehr untergebracht, als in der Spitze in Jahr 2016.

Im Jahr 2023 hat das Landratsamt Lichtenfels (ohne ukrainische Geflüchtete) bis jetzt bereits insgesamt 365 Zuweisungen für die dezentrale Unterbringung erhalten. Bis Ende des Jahres wird eine Zahl von 500 erreicht sein. 

Das staatliche Landratsamt Lichtenfels wurde daher, wie auch alle anderen bayerischen Kreisverwaltungsbehörden, seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern aufgefordert, zur Sicherstellung der geordneten Aufnahmefähigkeit Bayerns zusätzliche Kapazitäten in der Größenordnung von je 200 Plätzen für die Notfallunterbringung zu schaffen, die bei Bedarf Engpässe abfedern können.
Parallel muss die Akquise von neuen (dezentralen) Unterkünften durch die Kreisverwaltungsbehörden weiter vorangetrieben werden.

Notunterkunft vorhalten
Wie bereits bei der Bürgerversammlung zur Errichtung der Flüchtlingsunterkunft Lichtenfels am Standort Schney im März dieses Jahres auch bereits schon vorgestellt, besteht für den dortigen Standort von Beginn an bereits die Möglichkeit einer Erweiterungsoption in Richtung Westen, sowie in Form einer Aufstockung.

Aufgrund der staatlichen Verpflichtung des Landratsamtes zur Unterbringung von Asylbewerbern und der Vorhaltung einer Notunterkunft wurde daher in den letzten Tagen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern sowie der Regierung von Oberfranken die Erweiterung der derzeit kurz vor Baubeginn befindlichen Flüchtlingsunterkunft für 66 Personen besprochen. Eine Erweiterung um weitere Container wurde dem Landratsamt Lichtenfels seitens des Bayerischen Staatsministerium des Innern genehmigt und die Finanzierung hierfür zugesagt. Wodurch sich eine Gesamtkapazität bei maximaler Belegung von ca. 200 Personen ergibt. 

Der Start der Erdarbeiten für den schon seit längerem genehmigten 1. Bauabschnitt (Kapazität 66 Personen) der Notunterkunft läuft derzeit an. Aktuell sind die Mitarbeiter des Landratsamtes damit beschäftigt, alles in die Wege zu leiten, damit die Erweiterung (Bauabschnitt 2) sinnvollerweise gleich direkt mit der Errichtung in einem Zuge erfolgen kann. Mit der Fertigstellung der Notunterkunft (Bauabschnitt 1 und 2) ist Ende März 2024 geplant.

„Wann die Notunterkunft mit Asylbewerbern belegt wird und mit wie vielen Personen, ist derzeit noch völlig offen. Wir werden zunächst alle unsere Kapazitäten bei den dezentralen Unterkünften ausreizen. Die Notunterkunft in Schney ist, wie der Name schon sagt, eine „Notunterkunft“ und soll nur dann belegt werden, wenn keine anderen Unterkünfte im Landkreis mehr verfügbar sind.“ erläutert Landrat Christian Meißner die Entscheidung. „Mittlerweile hat auch die Bundesregierung begriffen, dass im Bereich der Asylpolitik dringender Handlungsbedarf besteht. Aber aktuell ist die Situation so, dass wir weiterhin, die Menschen, aus welchen Gründen sie auch immer zu uns kommen, unterbringen müssen.“

Auf die Art und Weise, wie Asylbewerber in die Bundesrepublik Deutschland gelangen und die Verfahrensweisen einer möglichen Rückführung nach Ablehnung des Asylantrags hat das Landratsamt Lichtenfels keinen Einfluss.  Dies obliegt den zuständigen Stellen im Bund. Das staatliche Landratsamt Lichtenfels – wie alle anderen Landratsämter in Bayern auch – ist hier aufgrund seiner Stellung im Staatsaufbau verpflichtet, den Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung Folge zu leisten. 
 

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