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Pressemitteilung 86-2023: Bürgerversammlung in Schney – geplante Notunterkunft für Flüchtlinge


LICHTENFELS (14.03.2023). Landrat Christian Meißner hat alle Bürgerinnen und Bürger des Lichtenfelser Stadtteils Schney mit einem persönlichen Anschreiben zur Bürgerversammlung am Mittwoch, 15. März 2023, um 19.30 Uhr in die Franken-Akademie eingeladen. Durch einen Fehler bei der Zustellung haben anscheinend nicht alle Haushalte diese Einladung erhalten. Das Landratsamt bittet dies zu entschuldigen und lädt hiermit nochmals alle Schneyerinnen und Schneyer zu dieser Bürgerversammlung ein. 

„Es ist mir wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger von Schney als erstes erfahren, welche Planungen das Landratsamt in Bezug auf eine Notunterkunft im Raum Schney hat. Sie sollen es noch vor einer Befassung im Kreisausschuss und im Bauausschuss der Stadt Lichtenfels erfahren“, erklärt Landrat Christian Meißner. Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine staatliche Aufgabe.

„Für die Flüchtlingspolitik an sich und die Entscheidung, wie viele Flüchtlinge Deutschland aufnimmt, ist nicht das Landratsamt Lichtenfels oder der Landrat, sondern die Bundesregierung verantwortlich“, erläutert der Landrat. „Die Verteilung der Flüchtlinge erfolgt deutschlandweit nach einem festen Schlüssel, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Demnach erhält der Landkreis Lichtenfels monatliche Zuweisungen von geflüchteten Menschen, die er unterbringen muss. Es ist die Aufgabe der Landratsämter als untere staatliche Behörde, diese Menschen, die aus welchen Gründen auch immer zu uns kommen, unterzubringen.“

Aufgrund dieses Verteilungsschlüssels steht das Landratsamt als Staatsbehörde vor der großen Herausforderung entsprechenden Wohnraum bzw. eine Unterbringungsmöglichkeit, sog. dezentrale Unterkünfte, zu finden und stößt hier auch an seine Grenzen.

Seit vielen Monaten ist die Schulturnhalle der Berufsschule Lichtenfels als Notunterkunft für den Schul- und Vereinssport gesperrt. Denn sollten nicht mehr genügend freie Plätze in den dezentralen Unterkünften zur Verfügung stehen und dem Landkreis weitere Asylbewerber bzw. Flüchtlinge zugewiesen werden, müssen diese in einer Notunterkunft untergebracht werden. Um auf kurzfristig hohe Zugangsgeschehnisse, wie auch Anfang letzten Jahres mit Beginn der Ukraine-Krise eingetreten, vorbereitet zu sein, trifft dem Landratsamt Lichtenfels hier auch eine staatlich vorgegebene Vorhaltepflicht an Unterkünften.

Als Notunterkunft dient bislang die Sporthalle der Berufsschule Lichtenfels, die aktuell allerdings nicht belegt ist. Da die andauernde Sperrung bzw. Belegung einer Sporthalle sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Vereine keine Lösung ist, sollen die Landratsämter auf Kosten des Freistaates Bayern geeignete Flüchtlingsunterkünfte als Ersatz für diese Schulturnhallen-Notunterkünfte (neu) bauen. 

Der Landkreis Lichtenfels hat ein landkreiseigenes Grundstück in der Nähe von Schney (vgl. Bild 1). Hier plant das Landratsamt eine Notunterkunft in modularer Bauweise, d.h. dass hier Container zum Einsatz kommen. Im Rahmen der Bürgerversammlung wird Landrat Christian Meißner auf die derzeitigen Rahmenbedingungen, die aktuellen Flüchtlingszahlen und die konkreten Planungen für diese Notunterkunft eingehen. Zudem besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit Fragen zu stellen. 

Aktuelle Zahlen für den Landkreis, u.a. zu den bereits bestehenden dezentralen und Gemeinschaftsunterkünften finden Sie auf den Internetseiten des Landratsamtes unter https://www.lkr-lif.de/asyl.

Bei der heutigen Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt waren sich alle Bürgermeister der elf Städte, Märkte und Gemeinden einig, dass die „Kommunale Familie“ mit Landratsamt und Gemeindeverwaltungen sowie Landrat, Bürgermeisterin und Bürgermeistern bei dem Thema der Flüchtlingsunterbringung weiterhin eng zusammenarbeiten, da sie sich der großen Aufgabe bewusst sind.


Hintergrund: 
Der Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland reißt nicht ab. Damit steigt auch bayernweit der Zugang von Asylsuchenden stark an und die Unterbringungssituation verschärft sich weiterhin. Aufgrund der erweiterten Mobilmachung in der russischen Föderation und der Folgen für die Ukraine, sowie den Erdbeben in der Türkei und Syrien und den angekündigten Visa-Erleichterungen bestehen zudem zwei Faktoren, welche das Zugangsgeschehen noch weiter ansteigen lassen können.

Der „Rote Punkt“ markiert den Standort fьr die geplante Notunterkunft. Grafik: Landratsamt Lichtenfels/Kartengrundlage www.geodaten.bayern.de

Der „Rote Punkt“ markiert den Standort für die geplante Notunterkunft für Flüchtlinge zwischen Lichtenfels und Schney in der Friedrich-Ebert-Straße.
Grafik: Landratsamt Lichtenfels/Kartengrundlage www.geodaten.bayern.de

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