LICHTENFELS (23.04.2024). Erst kürzlich wieder wurde an der Kreisstraße LIF 4 ein Ortschild in Rothmannsthal entwendet. Zuvor waren schon die Ortstafeln von Kloster Banz entfernt worden. Der Diebstahl von Ortstafeln ist kein „Kavaliersdelikt“. Wird ein Straßenschild gestohlen, droht eine Anzeige. Als Tatbestände kommen abhängig von den Umständen der Tat vor allem Diebstahl, Sachbeschädigung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr infrage.
Ortstafeln, umgangssprachlich auch als Ortsschilder bekannt, markieren den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und sind meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets positioniert.
Die Ortstafel signalisiert dem Autofahrer den Beginn einer Ortschaft und begrenzt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf meist 50 km/h. Die Rückseite der Ortstafel dient als Hinweis, diese Beschränkungen wieder aufzuheben. Die heute deutschlandweit einheitlich geregelten Ortstafeln sind nach Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO die Verkehrszeichen 310 (Ortseingang) und 311 (Ortsausgang). Neben dem wiederholten Diebstahl von Ortstafeln stellt sich die Entwendung anderer Verkehrszeichen, seien es Baustellenbeschilderung oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, als folgenschwere Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Schwerwiegende Folgen können drohen, wenn diese Geschwindigkeitsbegrenzungen z.B. Ortsschild oder Baustellenschilder entwendet werden. Verkehrsteilnehmer rasen wegen des fehlenden Ortsschilds mit annähernd 100 km/h in die Ortschaft und verursachen hier Personen- oder Sachschaden.
In solchen Fällen kann ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorliegen wie es unter § 315b Abs. 1 StGB geregelt ist:
„Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Verkehrszeichen gelten juristisch als „Anlagen“ des öffentlichen Straßenverkehrs. „Darüber hinaus kostet die Wiederherstellung und Montage eines einzelnen Verkehrszeichens dem Steuerzahler ca. 500 Euro“, erklärt der Leiter des Kreisbauhofes in Bad Staffelstein, Heiko Tremel. „Wir appellieren deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger und bitten, die Augen offen zu halten und evtl. sofort zu melden, wenn derartiges Verhalten festgestellt wird.“, so der Kreisbauhofleiter.
Sachdienlichen Hinweis nimmt auch jede Polizeidienststelle entgegen, da der Landkreis Lichtenfels jede Entwendung von Verkehrszeichen zur Anzeige bringt!
Ein Tipp für alle, die so ein Ortsschild gerne verschenken möchten: Ortsschilder können problemlos bei Schilderfarbiken bestellt werden.
Ansicht einer entwendeten Ortstafel
Foto: (Landratsamt Lichtenfels/Heiko Tremel)