Tagespflegemutter oder –vater kann grundsätzlich jede Person werden, die mindestens 18 Jahre alt und persönlich sowie gesundheitlich dazu in der Lage ist, erklärt das Team vom Fachdienst. „Wir prüfen diese Eignung vorab, genauso wie die künftige Wirkungsstätte, also die Wohnung, wo die die Tagespflege erfolgt“, informiert Renate Bergmann-Gareis. Dort sollte auch ausreichend Platz zum Spielen und Schlafen und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein. Betreuungszeiten können zwischen Tagespflegeperson und Eltern flexibel vereinbart werden.
Kindertagespflege ist eine anerkannte und qualifizierte Betreuungsform für Kinder. Sie stellt neben den Kindertageseinrichtungen ein gleichwertiges Betreuungsangebot dar, das insbesondere für unter Dreijährige gedacht ist, erläutert Sachgebietsleiter Stefan Hahn. Tagespflegekinder verbringen einen Teil oder den ganzen Tag in der Tagespflegefamilie. Eine qualifizierte Tagespflegeperson betreut im eigenen Haushalt maximal bis zu fünf Kinder und verfügt über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.
Aufgaben
Mit Blick auf die Aufgaben der Kindertagespflege, betont Luisa Karp, dass dabei stets die Entwicklung des Kindes und seine individuellen Bedürfnisse im Mittelpunkt stehen. Die Tagespflegeperson unterstützt die Familie bei der Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes.
Voraussetzung für die Arbeit als Tagespflegemutter oder –vater sei natürlich Freude und Erfahrung im Umgang mit Kindern sowie ausreichend Zeit für diese Aufgabe, betont Stefan Hahn. In Zusammenarbeit mit den Eltern sollten die Bedürfnisse des Kindes erkannt und gefördert werden. Es gelte, die Bedürfnisse des Kindes zu erkennen und zu fördern.
Das Sachgebiet Jugend und Familie steht Tagespflegepersonen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, unterstützt und begleitet sie und die Eltern. Es erteilt die Pflegeerlaubnis und vermittelt Tagespflegekinder an die dafür geeigneten Betreuungspersonen. Für die Tagespflege gibt es auch eine Vergütung, auch die verpflichtende Unfallversicherung wird erstattet, Zuschüsse gibt es zur Altersvorsorge und gegebenenfalls für die Krankenversicherung, informiert das Team vom Fachdienst weiter.
Wer Interesse hat, wendet sich an das
Landratsamt Lichtenfels
Sachgebiet Jugend und Familie
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels
Der Fachdienst Kindertagespflege, Renate Bergmann-Gareis (Tel.: 09571 / 18-114 und Luisa Karp (Tel.: 09571 / 18- 566) informieren und beraten gerne unverbindlich.
Stehen Tagespflegeeltern mit Rat und Tat zur Seite (v.li.): Sachgebietsleiter Jugend und Familie, Stefan Hahn, und Renate Bergmann-Gareis sowie Luisa Karp vom Fachdienst Kindertagespflege. Foto: Landratsamt Lichtenfels/Heidi Bauer