Ausländischen Behörden, denen deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) vorgelegt werden, verlangen oft, dass die Echtheit dieser Urkunden noch einmal beglaubigt wird. Dies geschieht durch Anbringen eines Vermerks, mit dem bestätigt wird, dass die Unterschrift des ausstellenden Standesbeamten und das aufgedruckte Dienstsiegel echt sind und dass der Standesbeamte, der die Urkunde ausgestellt hat, auch nach den deutschen Gesetzen dazu befugt ist.
Urkunden, die von einem Standesamt im Landkreis Lichtenfels ausgestellt wurden, werden vom Landratsamt Lichtenfels vorbeglaubigt und durch die Regierung von Oberfranken noch einmal bestätigt.
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Beglaubigung von Personenstandsurkunden zum Gebrauch im Ausland
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