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Beglaubigung von Personenstandsurkunden zum Gebrauch im Ausland


Ausländischen Behörden, denen deutsche Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) vorgelegt werden, verlangen oft, dass die Echtheit dieser Urkunden noch einmal beglaubigt wird. Dies geschieht durch Anbringen eines Vermerks, mit dem bestätigt wird, dass die Unterschrift des ausstellenden Standesbeamten und das aufgedruckte Dienstsiegel echt sind und dass der Standesbeamte, der die Urkunde ausgestellt hat, auch nach den deutschen Gesetzen dazu befugt ist.

Urkunden, die von einem Standesamt im Landkreis Lichtenfels ausgestellt wurden, werden vom Landratsamt Lichtenfels vorbeglaubigt und durch die Regierung von Oberfranken noch einmal bestätigt.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Lindner
Tel.: 09571/18-2106
Zimmer: 353
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Widera
Tel.: 09571/18-2107
Zimmer: 263
Gebäude: Kronacher Str. 30
Herr Liesaus
Tel.: 09571/18-2100
Zimmer: 262
Gebäude: Kronacher Str. 30