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Heilpraktiker - Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde


Antragsformular Heilpraktikererlaubnis, Stand_22.02.2024 Antragsformular Heilpraktikererlaubnis, Stand_22.02.2024, 337 KB
Merkblatt für Heilpraktiker, Stand Jan. 2020 Merkblatt für Heilpraktiker, Stand Jan. 2020, 31 KB
Datenschutzhinweis_Heilpraktikerrecht Datenschutzhinweis_Heilpraktikerrecht, 117 KB

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf der Erlaubnis, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will. Ausübung der Heilkunde ist dabei jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheit, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Voraussetzungen:

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens Hauptschulabschluss haben,
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.

Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.

Antragstellung:

Wenn die künftige heilkundliche Tätigkeit im Landkreis Lichtenfels erfolgen soll, ist das Landratsamt Lichtenfels zuständig. Die Kenntnisüberprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) erfolgt zentral für Oberfranken beim Landratsamt Bayreuth, Abteilung Gesundheitswesen. Die schriftlichen Überprüfungstermine finden jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Die Zulassung durch das Landratsamt Lichtenfels muß dem Landratsamt Bayreuth bis spätestens 30. 6. (Oktoberprüfung) bzw. 31.12. (Märzprüfung) vorliegen, d. h. der vollständige Antrag zur Prüfung der Grundvoraussetzungen sollte dem Landratsamt Lichtenfels bis spätestens 10.6. bzw. 10.12. vorliegen.

Folgende Unterlagen zur Prüfung der Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung sind dem Landratsamt Lichtenfels vorzulegen, dabei ist das Antragsformular des Landratsamtes Lichtenfels zu verwenden:

  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
  • Ärztliches Zeugnis wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Antrag stellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist (nicht älter als 3 Monate),
  • Geburtsurkunde,
  • Kopie Personalausweis,
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss und
  • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.

Sonderfälle:

  • beschränkte Erlaubnis ausschließlich für den Bereich der Psychotherapie;
  • beschränkte Erlaubnis ausschließlich für den Bereich eines staatlich geregelten Heilhilfsberuf, z. B. Physiotherapie, Podologie.

Weiterführende Hinweise, insbesondere über die Kosten, entnehmen Sie dem beiliegenden Merkblatt.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Schuberth-Weber
Tel.: 09571 18-2105
Zimmer: 260
Gebäude: Kronacher Str. 30