Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Heilpraktiker - Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde


Antragsformular_Stand_07_03_2025 Antragsformular_Stand_07_03_2025, 637 KB
Formular_Anzeige_ Heilpraktikertätigkeit Formular_Anzeige_ Heilpraktikertätigkeit, 251 KB
Merkblatt für Heilpraktikeranwärter Merkblatt für Heilpraktikeranwärter, 147 KB
Datenschutzhinweis_Heilpraktikerrecht Datenschutzhinweis_Heilpraktikerrecht, 117 KB

Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Ausübung der Heilkunde ist dabei jede berufs- oder erwerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheit, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Voraussetzungen:

Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • die deutsche Sprache hinreichend beherrschen,
  • mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können,
  • die erforderliche Eignung und sittliche Zuverlässigkeit für die Berufsausübung besitzen,
  • sich einer Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt unterziehen.

Antragstellung:

Zuständig für die Erteilung der heilkundlichen Erlaubnis ist das Landratsamt, in dessen Gebiet die Heilpraktikertätigkeit ausgeübt werden soll. Die Kenntnisüberprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) erfolgt zentral für Oberfranken beim Landratsamt Bayreuth, Abteilung Gesundheitswesen. Die schriftlichen Prüfungstermine finden jeweils am dritten Mittwoch im März sowie am zweiten Mittwoch im Oktober statt. Die Zulassung durch das Landratsamt Lichtenfels muss dem Landratsamt Bayreuth bis spätestens 30. 6. (Oktoberprüfung) bzw. 31.12. (Märzprüfung) vorliegen, d. h. der vollständige Antrag zur Prüfung der Grundvoraussetzungen sollte dem Landratsamt Lichtenfels bis spätestens 10.6. bzw. 10.12. vorliegen.

Folgende Unterlagen zur Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung sind dem Landratsamt Lichtenfels vorzulegen. Dabei ist das Antragsformular des Landratsamtes Lichtenfels zu verwenden:

  • Behördliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate),
  • Ärztliches Zeugnis wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die den Antrag stellende Person in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist (nicht älter als 3 Monate),
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Ausweisdokuments z.B. Reisepass,
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
  • Nachweis über eine abgeschlossene Volkschulbildung oder einen anderen gleich- oder höherwertigen Schulabschluss und
  • Erklärung, dass kein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Im Antragsformular des Landratsamtes Lichtenfels enthalten).

Sonderfälle:

  • beschränkte Erlaubnis ausschließlich für den Bereich der Psychotherapie;
  • beschränkte Erlaubnis ausschließlich für den Bereich eines staatlich geregelten Heilhilfsberuf, z. B. Physiotherapie, Podologie.

Weiterführende Hinweise, insbesondere über die Kosten, entnehmen Sie dem beiliegenden Merkblatt.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Stretz
Tel.: 09571/182135
Zimmer: 354
Gebäude: Kronacher Str. 28