Nach der gesetzlichen Anmeldefrist sind Versammlungen unter freiem Himmel nach neuester Rechtslage des BayVersG nun grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe bei der zuständigen Versammlungsbehörde - dem Landratsamt Lichtenfels – fernmündlich, schriftlich oder zur Niederschrift anzuzeigen. Bekanntgabe ist die Mitteilung von Ort, Zeit und Thema der Versammlung an einen bestimmten oder unbestimmten Personenkreis.
Öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen nicht angemeldet werden.
Bezüglich der 48-Stundenregelung ist allerdings zu beachten, dass bei der Fristberechnung Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht bleiben. Bei einer fernmündlichen Anzeige kann die zuständige Behörde verlangen, die Anzeige schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift unverzüglich nachzuholen.
Die Verpflichtung zur Anzeige besteht für den Veranstalter einer Versammlung; Veranstalter ist, wer eine Versammlung initiieren will und entsprechende organisatorische Vorbereitungen trifft.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
•Name und Adresse des Veranstalters
•Verantwortlicher Leiter, Name, Anschrift und telefonische Erreichbarkeit
•Tag, Zeit (Beginn und Ende) und Ort der Versammlung, bei Aufzügen Angabe der Wegstrecke
•Thema / Motto der Versammlung
•Erwartete Zahl der Versammlungsteilnehmer
•Kundgebungsmittel (z.B. Transparente, Megaphon usw.)
•Bei Ordnereinsatz: Anzahl der Ordner
Vordruck Anzeige einer Versammlung, 163 KB |
Datenschutzhinweis_Versammlungsrecht, 114 KB |
Nach der Anmeldung erhält der Veranstalter eine Anmeldebestätigung, die im Einzelfall Auflagen enthalten kann, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu wahren.
Sofern sich bezüglich der Angaben nachträglich Änderungen ergeben, sind sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.