Das Namensrecht ist durch die Vorschriften des Bürgerlichen Rechts umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Die öffentliche-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen, weshalb nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen stets ein wichtiger Grund vorliegen muss. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat somit Ausnahmecharakter.
Wir empfehlen deshalb, vor Antragstellung einen Termin mit einem der Ansprechpartner (siehe rechte Spalte) zu vereinbaren und sich über die Möglichkeiten einer Namensänderung beraten zu lassen.
Die Gebühren für die Änderung eines Vornamens liegen zwischen 5,--€ und 250,-- €, für die Änderung eines Familiennamens beträgt sie bis zu 1.000,-- €.
Antrag Familiennamensänderung_Stand_April 2019_ausfüllbar, 211 KB |
Antrag Vornamensänderung Stand April 2019, 43 KB |
Datenschutzhinweis_Namensrecht, 116 KB |