Reisegewerbekarte
Wer Waren außerhalb einer festen Niederlassung, also in dem er von Haus zu Haus geht, feilbietet oder auf diese Art Bestellungen aufnimmt, benötigt eine Reisegewerbekarte.
Keine Reisegewerbekarte benötigt, wer von einem festen Büro aus Termine vereinbart und dann seine Kunden zu Hause aufsucht (z. B. Versicherungsvertreter).
Die Reisegewerbekarte wird für eine bestimmte Person erteilt, sie enthält Angaben darüber, welches Gewerbe ausgeübt wird. Sie ist im Regelfall unbefristet gültig, kann aber in der Gültigkeit auch befristet werden. Sie muss schriftlich beim Landratsamt Lichtenfels beantragt werden, wenn der Reisegewerbetreibende seinen Wohnsitz im Landkreis Lichtenfels hat.
Die Gebühr für eine unbefristet gültige Reisegewerbekarte beträgt 180,-- €.
Eine befristet ausgestellte Reisegewerbekarte kostet im 1. Jahr ihrer Gültigkeit 45,-- €.
Jedes weitere Jahr kostet 15,-- €.
Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte, 245 KB |
Wer sein Reisegewerbe nicht mehr ausübt, muss seine Reisegewerbekarte persönlich beim Landratsamt zurückgeben.