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Gesundheitsschutzgesetz - BayGSG


Am 12.12.2007 hat der Bayerische Landtag das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - BayGSG) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen (Nichtraucherschutz). Dieses Gesetz trat zum 1.1.2008 in Kraft.

Der Bayerische Landtag hat am 15.07.2009 die erste Änderung des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit(BayGSG) beschlossen: Das geänderte Gesetz trat am 1. August 2009 in Kraft.

Am 1. August 2010 tritt das mit Volksentscheid vom 4. Juli 2010 angenommene Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz GSG) in Kraft. Änderungen ergeben sich im Wesentlichen im Bereich der Gaststätten, der Kultur- und Freizeiteinrichtungen und für vorübergehend betriebene Bier-, Wein- und Festzelte sowie Festhallen. Die sogenannte Innovationsklausel mit der Möglichkeit zur Zulassung weiterer Ausnahmen vom Rauchverbot, wenn durch technische Verkehrungen ein dem Rauchverbot vergleichbarer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens geleistet werden kann, entfällt. Näheres entnehmen Sie den nebenstehenden Gesetzestext und den ministeriellen Vollzugsbestimmungen.

Gesundheitsschutzgesetz Gesundheitsschutzgesetz, 41 KB

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