Katastrophenschutz
Begriff: Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden oder beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes - BayKSG).
Das Landratsamt Lichtenfels ist Katastrophenschutzbehörde für den Landkreis Lichtenfels. Um einen möglichen Katastropheneinsatz fachgerecht leiten zu können, ist im Landratsamt Lichtenfels eine Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) gebildet.
Diese trifft sich mehrmals jährlich zusammen mit den vorbestimmten Örtlichen Einsatzleitern, Vertretern von Fachbehörden und der Polizei, um Fachthemen zu besprechen, Erfahrungsberichte aus Übungen und realen Einsätzen auszuwerten und sonstige Vorbereitungen zu treffen. Außerdem werden regelmäßig Übungen abgehalten.
Im Landkreis Lichtenfels wirken als Katastrophenschutzkräfte mit:
- die Freiwilligen Feuerwehren unter Führung des Kreisbrandrates
- der Rettungsdienst, eingesetzt von der Rettungsleitstelle Coburg
- die ehrenamtlichen Helfer der Sanitätsbereitschaften und der Wasserwacht des Bayer. Roten Kreuzes unter Leitung des Kreisbereitschaftsleiters
- der Ortsverband Bad Staffelstein des Technischen Hilfswerks
- die Einsatzkräfte der Polizei
- die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft im Landkreis Lichtenfels
Weiter können zur Katastrophenhilfe herangezogen werden:
- Fachbehörden (z. B. Forstamt, Wasserwirtschaftsamt)
- Bundeswehr und Bundespolizei
- private Firmen mit Personal und Fahrzeugen/Geräten
Sind Sie an einer Mitarbeit im Katastrophenschutz interessiert?
Näheres erfahren Sie auch auf den Internet-Seiten der Katastrophenschutz-Hilfsorganisationen: