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Der elektronische Reiseausweis (eReiseausweis)


Allgemeines

Im November 2007 wurde in Deutschland der elektronische Reiseausweis für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose (eReiseausweis) eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt enthielt der eReiseausweis bereits ein digitales Lichtbild sowie eine digitale Unterschrift.

Seit dem 29.06.2009 wird der eReiseausweis der zweiten Generation ausgegeben, bei dem als zusätzliches biometrisches Merkmal zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert werden. Mit dieser neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.

Warum werden elektronische Reiseausweise eingeführt?
Mit der Einführung von eReiseausweisen soll die Identitätsfeststellung des jeweiligen Inhabers deutlich verbessert und beschleunigt werden. Darüber hinaus wird mithilfe der gespeicherten Ausweisdaten und den biometrischen Daten auf dem im eReiseausweis befindlichen Chip sowohl eine Nutzung durch eine unberechtigte Person als auch eine Fälschung oder Verfälschung des eReiseausweises unmöglich.

Wie und wo beantrage ich einen elektronischen Reiseausweis?
Der elektronische Reiseausweis muss für Ausländer, die im Landkreis Lichtenfels wohnhaft sind, bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Dem Antrag ist ein aktuelles Lichtbild nach den neuen Passbestimmungen beizufügen. Die Unterschrift hat ausschließlich im dafür vorgesehenen Feld auf dem Antrag zu erfolgen.

Die Fingerabdrücke werden mittels eines Fingerabdruckscanners digital aufgenommen und elektronisch mit den weiteren persönlichen Daten an die Bundesdruckerei in Berlin übertragen. Dort wird der elektronische Reiseausweis erstellt und der Ausländerbehörde übersandt. Da von der Beantragung bis zur Übersendung des elektronischen Ausweises ein Zeitraum von ca. 14 Tagen für die Bearbeitung erforderlich ist, muss der elektronische Ausweis daher rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Reiseausweises bei der Ausländerbehörde beantragt werden!

Wie lange sind die eReiseausweise gültig?
Die Gültigkeitsdauer des elektronischen Reiseausweises für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose darf die Gültigkeit des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung des Ausländers nicht überschreiten. Der eReiseausweis für Ausländer darf im übrigen ausgestellt werden bis zu einer Gültigkeit von:

1. zehn Jahren, wenn der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung das 24. Lebensjahr
vollendet hat,

2. sechs Jahren, wenn der Inhaber im Zeitpunkt der Ausstellung das 24. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.

Die Gültigkeitsdauer des eReiseausweises für Flüchtlinge und für Staatenlose darf bei der Ausstellung maximal drei Jahre betragen.

Was kostet der elektronische Ausweis?

● Für Ausländer, für Flüchtlinge und für Staatenlose an Personen nach Vollendung des
24. Lebensjahres: 59 Euro

● Für Kinder und Personen unter 24 Jahren: 37,50 Euro
(Stand: Juli 2009)

Sind die bisher ausgestellten Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose noch gültig?
Alle bereits ausgegeben Reiseausweise behalten ihre vorgesehene Gültigkeit. Vor Auslandsreisen sollten Sie sich jedoch über die aktuell gültigen Grenzübertritts- und Aufenthaltsbestimmungen der jeweiligen Zielstaaten informieren.

Wie und wo werden die Fingerabdrücke gespeichert?
Die Fingerabdruckdateien verbleiben bis zur Aushändigung des eReiseausweises an den Antragsteller bei der Ausländerbehörde gespeichert. Den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend werden die Fingerabdrücke sowohl beim Ausweisproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch bei der Ausländerbehörde spätestens mit Ausgabe des eReiseausweises an den Antragsteller unwiderruflich gelöscht. Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Die gespeicherten Daten können vor der Passausgabe bei der Ausländerbehörde mittels eines e-Pass-Lesers eingesehen werden.

Hinweis:

Die bisher von der Ausländerbehörde ohne Chip erstellten Reiseausweise können nur noch in begründeten Einzelfällen als vorläufige Reiseausweise ausgestellt werden. Auch aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Beantragung des eReiseausweises bei der Ausländerbehörde notwendig.

Wissenswertes zum elektronischen Reiseausweis ist auch hier ersichtlich. Bei weiteren Fragen zum Thema „elektronischer Reiseausweis“ stehen die Mitarbeiter der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.

Passantrag Passantrag, 168 KB

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