Verpflichtungserklärung
Wenn Sie einen ausländischen Staatsangehörigen zu Besuch in das Bundesgebiet einladen möchten, der für die Einreise ein Visum benötigt, ist Folgendes zu beachten: In diesen Fällen ist es erforderlich, eine Verpflichtung gem. § 84 AuslG gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Damit verpflichten Sie sich für die Dauer des Aufenthalts für alle evtl. der öffentlichen Hand entstehenden, nicht auf einer Beitragszahlung beruhenden Kosten aufzukommen.
Bitte beigefügte Anträge Verpflichtungserklärung und Erkläurung des Verpflichtungsgebers/der Verpflichtungsgeberin ausfüllen!
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
Der Antragsteller muss in der Verpflichtungserklärung ausdrücken, dass er für
- die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel,
- den Lebensunterhalt,
- die Versorgung mit Wohnraum,
- die Versorgung im Krankheits- und Pflegefall und
- die Ausreisekosten (z. B. Flugticket)
aufkommt.
Weiterhin muss er zum Eingehen der Verpflichtung aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse im Stande sein.
Hierfür wird vom Einladenden benötigt:
- ein Nachweis über Verdienst bzw. das Vermögen
- ein Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) und
- ein Nachweis über genügend Wohnraum
Das Original der auszustellenden Verpflichtungserklärung wird dem Gastgeber zur Weiterleitung an den Besucher ausgehändigt, der die Erklärung im Rahmen des Visaverfahrens bei der zuständigen Auslandsvertretung vorlegt.
Da auch die Unterschrift des Gastgebers beglaubigt werden muss, ist das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde zwingend erforderlich.
Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 - 4 Tagen.
Ein Einreisevisum für einen Besuchsaufenthalt bis zu drei Monaten benötigen u. a. nicht:
Staatsangehörige von Argentinien, Australien, Brasilien, Estland, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Mexiko, Neuseeland, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA, Zypern.
![]() |
Antrag Verpflichtungserklärung, 242 KB |
![]() |
Belehrung Verpflichtungserklärung, 155 KB |
![]() |
Information Verpflichtungserklärung, 115 KB |