Eine Au-pair-Beschäftigung ist die auf ein Jahr befristete Aufnahme eines jungen Ausländers oder einer jungen Ausländerin in einer Familie gegen bestimmte Gegenleistungen, um die Sprachkenntnisse zu vervollständigen und die Allgemeinbildung durch ein besseres Verständnis des Gastlandes zu erweitern.
Ausländern unter 25 Jahren kann für eine Au-pair-Beschäftigung in Familien, in denen Deutsch als Muttersprache gesprochen wird, mit Zustimmung der Agentur für Arbeit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und bis zu einer Gesamtgeltungsdauer von längstens einem Jahr verlängert werden.
Voraussetzungen
1. Alter unter 25 Jahre.
2. Tätigkeit in einer Familie, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird.
Erforderliche Unterlagen
Die Agentur für Arbeit hat zwei Merkblätter herausgegeben:
"Au-pair-Info für deutsche Gastfamilien" und
"Au-pair bei deutschen Familien"
Die beiden Merkblätter und das Muster eines Au-pair-Vertrages können sie hier abrufen.
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 7 AufenthG,
§ 22 BeschV