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Bauwasserhaltung


Eine Bauwasserhaltung dient dazu, eine Baugrube während einer Baumaßnahme trockenzulegen. Diese Benutzung des Grundwassers bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Die Bauwasserhaltung muss so durchgeführt werden, dass das Grundwasser oder das Fließgewässer, in das eingeleitet werden soll, nicht verunreinigt oder beeinträchtigt wird.

Erlaubnisverfahren

Das vorübergehende Absenken von oberflächennahem Grundwasser und die Wiedereinleitung stellen Gewässerbenutzungen dar, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Diese kann ohne großen bürokratischen Aufwand genehmigt werden. Voraussetzung ist die Vorlage vollständiger Planungsunterlagen.

Das nebenstehende Antragsformular ist ausgefüllt und mit den erforderlichen Bescheinigungen und Unterlagen rechtzeitig beim Landratsamt Lichtenfels einzureichen. Die im Antrag gemachten Angaben werden Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis und sind somit einzuhalten. Das Landratsamt behält sich vor, die Gewässerbenutzung zu überwachen.

Durchführung

Das entnommene Grundwasser ist grundsätzlich über eine Versickerungseinrichtung (z. B. Geländemulde) wieder in das oberflächennahe Grundwasser einzuleiten. Nur wenn das nicht möglich ist oder hierfür ein unzumutbarer Aufwand erforderlich wäre (Begründung angeben!), kann in ein nahegelegenes Oberflächengewässer oder in einen Regenwasserkanal abgeleitet werden.

Es ist wichtig, dass nur unverschmutztes Bauwasser ins Gewässer eingeleitet wird. Es kann unter anderem mit Feinstoffen, die aus dem Boden ausgeschwemmt werden, verunreinigt sein. Deshalb muss das Bauwasser vor Einleitung in das Gewässer über ein Absetzbecken, z. B. ein geeigneter Container, vorgereinigt werden.

Die Einleitungsstelle in ein Fließgewässer muss so befestigt werden (z. B. durch Steinwurf), dass das Ufer vor Ausspülungen gesichert ist.

Nach Beendigung der Baumaßnahme ist der frühere Zustand wieder herzustellen, d. h. die Befestigung der Einleitungsstelle und andere Teile der Bauwasserhaltung, die auf Gewässer oder Grundwasser einwirken, sind zu entfernen.

Antrag Bauwasserhaltung Antrag Bauwasserhaltung, 228 KB

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Sünkel
Tel.: 09571/18-3419
Zimmer: 203
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Herr Zimmer
Tel.: 09571/18-3400
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