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Die Schülerbeförderung im Überblick


Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

das Recht auf Bildung ist fest in der bayerischen Verfassung verankert. Dabei beginnt die Bildung aber nicht erst im Schulhaus, sondern bereits auf dem Weg zur Schule. Den Schulweg ohne Eltern zurückzulegen, ist ein wichtiger Entwicklungsschritt und fördert Selbstständigkeit, Sozialverhalten, Orientierungsvermögen und kindliche Bewegung.

Die meisten Schülerinnen und Schüler nutzen öffentliche Verkehrsmittel. Wer ein kostenfreies Ticket hierfür erhält, bestimmt sich nach den Vorschriften zur Schülerbeförderung, die einheitlich für ganz Bayern sind. 

In den letzten Jahren wurde der Schülerverkehr im Landkreis Lichtenfels vollständig in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) integriert. Dabei wurde das Angebot deutlich ausgebaut. Dies bringt viele Vorteile für die Schülerinnen und Schüler mit sich. Zudem sind sämtliche Buslinien im Landkreis vollständig in das Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) integriert.

Das Landratsamt hat das Ziel, den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln so sicher und komfortabel wie möglich zu gestalten. Dabei ist es uns auch ein großes Anliegen, dass im Bus ausreichend Platz bereitsteht. Wir erhalten daher regelmäßig die Zahlen zur Auslastung der Fahrzeuge von den Busunternehmen mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass es eine „Sitzplatzgarantie“ nicht gibt und pro Bus ca. 40 Sitz- und 60 Stehplätze zulässig sind.

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, bietet das Landratsamt zu Beginn des Schuljahres ein Sicherheitstraining für die neuen Fünftklässler an.

Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter vgn.de zu finden. Die App „VGN Fahrplan und Tickets“ liefert ebenfalls einen Überblick über alle Verbindungen, inklusive Echtzeitdaten wie Verspätungen.


Wir haben nachfolgend zusammengefasst, was benötigt wird und wie zu verfahren ist.


1. VGN-Verbundpass

Verbundpass + Wertmarke = gültiger Fahrausweis

Jede Schülerin und jeder Schüler kann kostenfrei einen Verbundpass bestellen. Dies geht online unter smaxi.vgn.de.

Wichtig ist es, als Antragsart "Verbundpass" auszuwählen.Schülerinnen und Schüler, die älter als 14 Jahre sind, benötigen einen Schulnachweis:

Nachweisformular 365-Euro-Ticket Nachweisformular 365-Euro-Ticket, 120 KB

Nach erfolgreicher Antragstellung kann der Verbundpass ausgedruckt werden. Der Verbundpass muss jährlich neu bestellt werden.


und


2. 365-Euro-Ticket

Zusätzlich zum VGN-Verbundpass wird immer eine Wertmarke benötigt. Hier bietet sich das 365-Euro-Ticket an. Dieses gilt im gesamten VGN-Verbundgebiet in allen Bussen und Bahnen und ist auch in der Freizeit nutzbar.

Schülerinnen und Schüler bis Jahrgangsstufe 10

Der Landkreis Lichtenfels übernimmt die Kosten für das 365-Euro-Ticket. Dies betrifft Schülerinnen und Schüler an Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, jeweils bis einschließlich Jahrgangsstufe 10. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Schulweg länger als 3 km ist.

Die Antragstellung ist möglich unter www.schulantrag.de. Die Schulen lassen diesen Antrag oftmals direkt bei der Schul-Anmeldung mit ausfüllen. Einmal in der 5. Klasse beantragt, ist bis zur 10. Klasse kein erneuter Antrag mehr notwendig (außer z. B. bei Umzug).

Wird der Antrag bewilligt, erhält Ihr Sohn/Ihre Tochter das 365-Euro-Ticket als Papierticket am ersten Schultag in der Schule. Sollten die Gründe für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Kostenfreier Schulweg; bis Jahrgangsstufe 10.

Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11

a) Familien mit Kindergeldanspruch für drei oder mehr Kinder und Familien mit einem Anspruch auf Bürgergeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt

Der Landkreis Lichtenfels übernimmt die Kosten für das 365-Euro-Ticket für kinderreiche Familien und Familien mit wenig Geld direkt, ohne dass diese in Vorleistung gehen müssen. Begünstigt sind Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen und Berufsschulen, jeweils ab Jahrgangsstufe 11. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Schulweg länger als 3 km ist.

Die Antragstellung erfolgt zum Beginn des Schuljahres mit diesem Vordruck: Erfassungsbogen ab 11. Klasse, SJ 24-25

Bitte fügen Sie einen Nachweis (z. B. Kontoauszug oder Bescheid) für den Monat August 2024 bei.

Wird der Antrag bewilligt, erhält Ihr Sohn/Ihre Tochter das 365-Euro-Ticket als Papierticket am ersten Schultag in der Schule. Sollten die Gründe für eine Kostenübernahme nicht vorliegen, erhalten Sie schriftlich Bescheid.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Fahrtkostenerstattung; ab Jahrgangsstufe 11.

b) Sonstige Fälle

In diesen Fällen können Sie das 365-Euro-Ticket selbst erwerben. Dies ist über die VGN-App oder online möglich.

Am Ende des Schuljahres können Sie die Teilerstattung der Kosten beantragen. Diese ist möglich für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Berufsfachschulen, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen. Voraussetzung dafür ist in der Regel, dass der Schulweg länger als 3 km ist.

Der Erstattungsbetrag beträgt im Regelfall 45 Euro pro Schülerin bzw. Schüler.

Die Antragstellung erfolgt am Ende des Schuljahres mit diesem Vordruck: Antrag auf Fahrtkostenerstattung ÖPNV

Weitere Informationen erhalten Sie unter Fahrtkostenerstattung; ab Jahrgangsstufe 11.

Selbstzahler

In manchen Fällen muss die Fahrkarte vollständig selbst gezahlt werden, zum Beispiel, wenn der Schulweg kürzer als 3 km ist oder eine Schule besucht wird, nicht nächstgelegen ist.

In diesen Fällen können Sie das 365-Euro-Ticket selbst erwerben, was über die VGN-App oder online möglich ist.


Hinweis für Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen und Berufsfachschulen und Auszubildende:

In Bayern gibt es das Bayerische Ermäßigungsticket, ein vergünstigtes Deutschlandticket zum Preis von 29 Euro monatlich. Aktuell ist dieses eine günstigere Alternative zum 365-Euro-Ticket. Im Falle einer Fahrtkostenerstattung wird dieses als günstigstes Ticket angesehen. Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen und Berufsfachschulen, die einen Anspruch auf eine Fahrkarte vom Landkreis Lichtenfels haben, erhalten das Bayerische Ermäßigungsticket anstelle des 365-Euro-Tickets. Die Zusendung erfolgt digital per E-Mail. Wird das Bayerische Ermäßigungsticket genutzt, ist ein VGN-Verbundpass nicht nötig.


Wir wünschen allzeit gute Fahrt!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Landratsamt Lichtenfels


Kontakt

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulweg@landkreis-lichtenfels.de. Auch telefonisch sind wir gerne für Sie da.


Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesen Hinweisen lediglich um eine unverbindliche Information ohne jede Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit handelt. Die Rechtsgrundlagen sind das Schulwegkostenfreiheitsgesetz und die Schülerbeförderungsverordnung.

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Herr Welsch
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