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Kostenfreier Schulweg; bis Jahrgangsstufe 10


Der Landkreis Lichtenfels gewährt ein kostenfreies Jahresticket für Schülerinnen und Schüler an:

  • Realschulen
  • Gymnasien (bis einschließlich Jahrgangsstufe 10)
  • Berufsfachschulen (Vollzeitunterricht, bis einschließlich Jahrgangsstufe 10)
  • Berufsschulen (Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)
  • Wirtschaftsschulen (von Jahrgangsstufe 6 bis einschließlich Jahrgangsstufe 10)


Voraussetzung dafür ist, dass die nächstgelegene Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) besucht wird und

  • der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
  • der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
  • eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.

Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, siehe Fahrtkostenerstattung.


Antragstellung

Die Antragstellung ist digital möglich. Die Schulen lassen den Antrag meist direkt bei der Schul-Anmeldung mit ausfüllen. Einmal in der 5. Klasse beantragt, ist bis zur 10. Klasse kein erneuter Antrag mehr notwendig (außer z. B. bei Umzug).

Sofern Sie den Antrag nicht direkt bei der Schulanmeldung gestellt haben, haben Sie außerdem die Möglichkeit, den Beförderungsantrag (ohne Schulanmeldung) hier zu stellen: SchulantragOnline. Oder Sie nutzen die folgenden Vordrucke (auch in den Schulen erhältlich):

Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 24-25 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 24-25, 1208 KB
Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 25-26 Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 25-26, 936 KB

Zusätzlich ist es in jedem Fall notwendig, selbstständig den VGN-Verbundpass unter smaxi.vgn.de zu bestellen (nähere Infos im nächsten Absatz).


Fahrkarte

Um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, benötigen die Schülerinnen und Schüler einen gültigen Verbundpass und die jeweils aktuelle Wertmarke. Nur wenn beides vorhanden ist, gilt dies als Fahrausweis. 

Verbundpass + Wertmarke = gültiger Fahrausweis

a) VGN-Verbundpass

Der VGN-Verbundpass bildet die Grundlage. Dieser Pass kann von den Eltern selbst kostenfrei bestellt werden  unter smaxi.vgn.de

Bitte beachten Sie:

  • Die eigenständige Registrierung ist erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Unter 16? Dann müssen sich die Eltern registrieren.
  • Es muss immer ein Lichtbild hochgeladen werden.
  • Da über das Portal verschiedene Anträge gestellt werden können: Unbedingt „Antrag auf Verbundpass" auswählen!
  • Schülerinnen und Schüler, die älter als 14 Jahre sind, müssen diesen Schulnachweis ausgefüllt hochladen:
Nachweisformular 365-Euro-Ticket Nachweisformular 365-Euro-Ticket, 120 KB

Nach erfolgreicher Antragstellung kann der Verbundpass ausgedruckt werden. Er muss jährlich neu bestellt werden.

b) 365-Euro-Ticket

Die Wertmarken in Papierform werden den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag in der Schule ausgehändigt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein 365-Euro-Ticket VGN. 

Das 365-Euro-Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet des VGN und kann sowohl während der Schulzeit als auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden. Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und besteht aus 12 Monatsabschnitten.


Hinweise

Sollten Sie einen Antrag gestellt haben, die Gründe für eine Kostenübernahme aber nicht vorliegen, erhalten Sie von uns einen schriftlichen Bescheid. Schülerinnen und Schüler können das 365-Euro-Ticket auch selbst erwerben. Dies ist über die VGN-App oder online möglich.

Da es zu Schuljahresbeginn zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen kommt, bitten wir Sie, diese möglichst frühzeitig zu stellen.

Der Fahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen und vorzuzeigen. Ohne diesen Nachweis besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Busfahrerinnen und -fahrer sind, wenn der Fahrausweis nicht vorgezeigt wird, gesetzlich berechtigt, für die Fahrt den entsprechenden Fahrpreis zu verlangen bzw. bei Verweigerung der Zahlung den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen.

Sollte der Verbundpass verloren gehen, kann dieser jederzeit über smaxi.vgn.de neu ausgedruckt werden. Beim Verlust der Wertmarke ist es möglich, eine Ersatzfahrkarte zu beantragen. Die Kosten hierfür betragen 10,00 €. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.


Fahrpläne

Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter www.vgn.de abrufbar. Die App „VGN Fahrplan und Tickets“ liefert ebenfalls einen Überblick über alle Verbindungen, inklusive Echtzeitdaten wie Verspätungen.


Kontakt

Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulweg@landkreis-lichtenfels.de. Auch telefonisch sind wir gerne für Sie da.

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Welsch
Tel.: 09571/18-1561
Zimmer: 5
Gebäude: Kronacher Straße 13