Der Landkreis Lichtenfels gewährt ein kostenfreies Jahresticket für Schülerinnen und Schüler an:
- Realschulen
- Gymnasien bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Berufsfachschulen (Vollzeitunterricht) bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
- Berufsschulen (Vollzeitunterricht - Berufsgrundschuljahr, Berufsvorbereitungsjahr)
- Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10
Voraussetzung dafür ist, dass die nächstgelegene Schule (= die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand zu erreichen ist) besucht wird und
- der Schulweg (einfach) länger als 3 km ist oder
- der Schulweg besonders gefährlich oder beschwerlich ist oder
- eine dauernde Behinderung die Beförderung erfordert.
Wenn die Voraussetzungen für eine kostenfreie Fahrkarte nicht erfüllt sind, können Sie für Schülerinnen und Schüler das 365-Euro-Ticket und für Auszubildende das Bayerische Ermäßigungsticket selbst erwerben.
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 11 haben einen Anspruch auf Erstattung der Beförderungskosten, siehe Fahrtkostenerstattung.
Antragstellung
Die Antragstellung ist digital möglich. Sie haben folgende Möglichkeiten:
- mit dem Vordruck „Erfassungsbogen" (in den Schulen sowie nachfolgend erhältlich) oder
- bei der Online-Schulanmeldung den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs mit erstellen lassen (Zugang über die jeweilige Schul-Website) oder
- online über SchulantragOnline (nur Beförderungsantrag, ohne Schulanmeldung)
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Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 24-25, 1208 KB |
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Erfassungsbogen 5. bis 10. Klasse, SJ 25-26, 936 KB |
Da es zu Schuljahresbeginn zu einem erhöhten Aufkommen an Anträgen kommt, bitten wir Sie, diese möglichst frühzeitig zu stellen.
Die Fahrkarten werden am ersten Schultag direkt in der Schule ausgegeben.
Fahrkarte
Um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, benötigen die Schülerinnen und Schüler einen gültigen Verbundpass und die jeweils aktuelle Wertmarke. Nur wenn beides vorhanden ist, gilt dies als Fahrausweis.
Verbundpass + Wertmarke = gültiger Fahrausweis
a) VGN-Verbundpass
Der VGN-Verbundpass bildet die Grundlage. Dieser Pass kann kostenfrei bestellt werden unter smaxi.vgn.de.
Bitte beachten Sie:
- Die eigenständige Registrierung ist erst ab dem 16. Geburtstag möglich. Unter 16? Dann müssen sich die Eltern registrieren.
- Es muss immer ein Lichtbild hochgeladen werden.
- Da über das Portal verschiedene Anträge gestellt werden können: Unbedingt „Antrag auf Verbundpass" auswählen!
- Schülerinnen und Schüler, die älter als 14 Jahre sind, müssen diesen Schulnachweis ausgefüllt hochladen:
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Nachweisformular 365-Euro-Ticket, 120 KB |
Nach erfolgreicher Antragstellung kann der Verbundpass ausgedruckt werden. Er muss jährlich neu bestellt werden.
b) 365-Euro-Ticket
Die Wertmarken werden den Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag in der Schule ausgehändigt. Dabei handelt es sich grundsätzlich um ein 365-Euro-Ticket VGN.
Dieses Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet des VGN und kann sowohl während der Schulzeit als auch in der Freizeit und in den Ferien beliebig oft genutzt werden.
Das Ticket gilt vom 1. September bis 31. August des Folgejahres und besteht aus 12 Monatsabschnitten.
Weitere Hinweise erhalten Sie auf der Website des VGN.
Der Fahrausweis ist bei jeder Fahrt mitzuführen und vorzuzeigen. Ohne diesen Nachweis besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Busfahrerinnen und -fahrer sind, wenn der Fahrausweis nicht vorgezeigt wird, gesetzlich berechtigt, für die Fahrt den entsprechenden Fahrpreis zu verlangen bzw. bei Verweigerung der Zahlung den Fahrgast von der Beförderung auszuschließen.
Fahrpläne
Die Fahrpläne aller Linien sind im Internet unter www.vgn.de abrufbar.
Die App „VGN Fahrplan und Tickets“ liefert ebenfalls einen Überblick über alle Verbindungen, inklusive Echtzeitdaten wie Baustellen oder Verspätungen.
Kontakt
Sie haben Fragen zur Antragstellung oder möchten persönlichen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern? Dann kontaktieren Sie uns per E-Mail unter schulweg@landkreis-lichtenfels.de. Auch telefonisch sind wir gerne für Sie da.