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Ihr Weg durch die Projektförderung


Von der Projektidee bis zum Abschluss: Ihr Weg durch die Projektförderung

Sie sind Vertreterin oder Vertreter eines Vereins, Verbands oder einer anderen gemeinnützigen Organisation im Landkreis Lichtenfels? Sie planen ein Projekt, das Ziele des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ verfolgt? Hier finden Sie Informationen zu den Förderbedingungen und alle nötigen Unterlagen zur Antragstellung. Nehmen Sie im Vorfeld Kontakt zur Koordinierung- und Fachstelle auf! Sie berät bei allen Fragen rund um die Projektförderung.

PROJEKTIDEE

Demokratie fördern – Vielfalt gestalten – Extremismus vorbeugen. Viele Formate sind denkbar, mit denen diese Ziele verfolgt werden können: Begegnungsprojekte mit kulturellem oder sportlichem Rahmen, analoge beziehungsweise digitale Informationsangebote, Workshops oder Fortbildungen sind nur einige Beispiele.

Manche haben sicher bereits eine konkrete Projektidee. Anderen brennt vielleicht zwar ein Thema unter den Nägeln, allerdings fehlt noch der passende Ansatz dafür, wie es angegangen werden kann. Egal, ob Sie noch auf der Suche nach dem richtigen Format sind oder schon konkrete Fragen zur Beantragung von Fördermitteln haben – wenden Sie sich gerne an uns!

INFORMATION UND BERATUNG

Bitte beachten Sie zu Beginn Ihrer Planungen unbedingt die Richtlinien des Bundesprogramms, die Sie als Merkblätter in unserem Bereich Formulare und Richtlinien finden. Förderfähig sind nur Kosten, die nach der Bewilligung des Projekts innerhalb der beantragten Laufzeit entstehen!

Information und Beratung bieten wir in jeder Phase Ihres Vorhabens an, von der Planung bis zum Abschluss. Vor der Antragstellung empfehlen wir, Kontakt mit der Koordinierungs- und Fachstelle aufzunehmen. Gerne vereinbart sie mit Ihnen einen individuellen Beratungstermin. Wir unterstützen Sie auf dem Weg von der Idee zum Antrag, bei der Suche nach der passenden Form der Veranstaltung beziehungsweise Publikation oder nach geeigneten Referentinnen und Referenten. Natürlich beantworten wir auch Fragen zur Beantragung und Verwendung der Fördermittel sowie zu Ihrer Öffentlichkeitsarbeit.

PROJEKTANTRAG

Sie haben eine aussagekräftige Projektidee entwickelt? Zeitpunkt, Ablauf und Zielgruppe stehen fest? Die Kosten für die Durchführung sind kalkuliert? Dann reichen Sie Ihren Antrag vor dem Projektstart bei uns ein.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass Kosten, die vor der Bewilligung entstanden sind, nicht gefördert werden können! Neben dem Formular finden Sie in unserem Bereich Formulare und Richtlinien wichtige ergänzende Informationen: Hinweise zur Antragstellung und alle einschlägigen Vorgaben des Bundesprogramms „Demokratie leben!“. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Stichtage zur Antragstellung! Nur bei einem rechtzeitigen Eingang Ihres Antrags vor der nächsten Sitzung des Bündnisses kann dort über eine Förderung des Projekts entschieden werden.

Für die Projekte bis 500 Euro gilt ein vereinfachtes Verfahren. Anträge auf solche Förderung können laufend eingereicht und bewilligt werden. Nur bei nötigen Nachfragen zur Förderfähigkeit wird Ihr Antrag dem Bündnis nochmals in der nächstmöglichen ordentlichen Sitzung zur Beratung vorgelegt.

BERATUNG & BEWILLIGUNG

Alle Anträge auf eine Förderung aus dem Bundesprogramm "Demokratie leben!" leitet die Koordinierungs- und Fachstelle nach einer ersten Prüfung an das Federführende Amt und den Bündnis weiter. In seinen regelmäßigen Sitzungen berät das Bündnis bis zum jeweiligen Stichtag eingegangene Anträge und entscheidet über sie. Bei einer beantragten Fördersumme von maximal 1.000,00 EUR übernimmt die Koordinierungs- und Fachstelle nach Absprache mit Ihnen die Vorstellung Ihres Projekts in diesem Gremium. Überschreitet Ihr Antrag diesen Förderbedarf, laden wir Sie dazu ein, Ihr Vorhaben dem Bündnis selbst zu präsentieren.

Nach einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Zuwendungsbescheid des Federführenden Amtes. 

Die Zuwendung ist zweckgebunden und darf nur nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ und den Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich Kommune für die Deckung der Ausgaben zur Umsetzung des Projektes verwendet werden. Darüber hinaus sind die im Folgenden aufgeführten Anlagen und Merkblätter in der jeweils geltenden Fassung ebenfalls verbindliche Bestandteile des Zuwendungsbescheides:

Forderrichtlinie Demokratie leben! 2025-32 Forderrichtlinie Demokratie leben! 2025-32, 4253 KB
Anlage zur Förderrichtlinie DL 2025-32 Anlage zur Förderrichtlinie DL 2025-32, 4261 KB
Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben Festbetrag 2025 Merkblatt Zuwendungsfähige Ausgaben Festbetrag 2025, 164 KB
Merkblatt Vergabe von Leistungen 2025 Merkblatt Vergabe von Leistungen 2025, 130 KB
Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit 2025 Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit 2025, 4250 KB
Merkblatt Reisekosten 2025 Merkblatt Reisekosten 2025, 207 KB

PROJEKTDURCHFÜHRUNG

Sie haben den Bewilligungsbescheid erhalten? Der Bewilligungszeitraum hat begonnen? Dann ist es so weit. Ihr Projekt kann starten! Nun gehen Sie an die konkrete Planung und setzen das Projekt nach Ihren Vorstellungen um. Alle organisatorischen Vorbereitungen sind nun möglich: nötige Buchungen, Vergaben, Einkäufe oder der Abschluss von Honorarverträgen.

Nur Kosten, die in diesem fest umrissenen Zeitraum entstehen und für die alle notwendigen Belege zur Vorlage kommen, können durch Fördermittel abgedeckt werden. Wenden Sie sich an uns, wenn während der Projektdurchführung Fragen auftauchen. Wir helfen gerne weiter, egal ob es um die Förderfähigkeit anfallender Kosten, um die Suche nach Referentinnen und Referenten oder Ihre Öffentlichkeitsarbeit geht. Bitte achten Sie unbedingt darauf, im Rahmen Ihrer Öffentlichkeitsarbeit oder bei entstehenden (Online-) Publikationen mit dem Logo des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ auf die zugrundeliegende Förderung zu verweisen. Für die notwendige Freigabe aller entsprechenden Veröffentlichungen wenden Sie sich an die Koordinierungs- und Fachstelle.

DOKUMENTATION UND ABRECHNUNG

Sie haben Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt? Alle Belege für angefallene Kosten sind bei Ihnen eingetroffen und beglichen? Nach dem Ende des Bewilligungszeitraums haben Sie sechs Wochen Zeit, um die abschließende Dokumentation und Abrechnung einzureichen.

Die entsprechenden Vorlagen für diesen Verwendungsnachweis finden Sie in unserem Bereich Formulare und Richtlinien. Neben einer kurzen inhaltlichen Darstellung des Projektverlaufs (Sachbericht) enthält Ihr abschließender Verwendungsnachweis eine zusammenfassende Übersicht über Ausgaben beziehungsweise Einnahmen, eine detaillierte Belegliste und bei Bedarf eine Inventarisierungsliste. Die Dokumentation und Abrechnung reichen Sie per E-Mail an die Koordinierung- und Fachstelle ein. Nach der Prüfung der eingegangenen Unterlagen durch das Federführende Amt werden die förderfähigen Kosten an Sie erstattet. Damit ist Ihr Projekt abgeschlossen.

Und wir? Wir freuen uns auf Ihren nächsten Projektantrag!

Projektfoerderung PfD LIF 2025

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Zolotar
Tel.: (09571) 989 150
Gebäude: c/o BRK-Mehrgenerationenhaus Michelau