BERATUNG & BEWILLIGUNG
Über die Mittel des Mikrofonds wird laufend im Rahmen eines vereinfachten Bewilligungsverfahrens entschieden. Nur bei nötigen Nachfragen zur Förderfähigkeit wird Ihr Antrag dem Begleitausschuss nochmals in der nächstmöglichen ordentlichen Sitzung zur Beratung vorgelegt.
Alle Anträge auf eine Förderung aus den Mitteln des Aktions- und Initiativfonds leitet die Koordinierungs- und Fachstelle nach einer ersten Prüfung an das Federführende Amt und den Begleitausschuss weiter. In seinen regelmäßigen Sitzungen berät der Begleitausschuss bis zum jeweiligen Stichtag eingegangene Anträge und entscheidet über sie. Bei einer beantragten Fördersumme von maximal 1.000,00 EUR übernimmt die Koordinierungs- und Fachstelle nach Absprache mit Ihnen die Vorstellung Ihres Projekts in diesem Gremium. Überschreitet Ihr Antrag diesen Förderbedarf, laden wir Sie dazu ein, Ihr Vorhaben dem Begleitausschuss selbst zu präsentieren.
Nach einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag erhalten Sie sowohl für Mittel aus dem Mikrofonds als auch aus dem Aktions- und Initiativfonds einen schriftlichen Zuwendungsbescheid des Federführenden Amtes.
Die Zuwendung ist zweckgebunden und darf nur nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie „Demokratie leben!“ und den Grundsätzen der Förderung im Handlungsbereich Kommune für die Deckung der Ausgaben zur Umsetzung des Projektes verwendet werden. Darüber hinaus sind die im Folgenden aufgeführten Anlagen und Merkblätter in der jeweils geltenden Fassung ebenfalls verbindliche Bestandteile des Zuwendungsbescheides: