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Hinweise zum Autoverkauf / Autokauf


Die Ummeldung sollte geklärt sein!
 
Bei einem Autoverkauf / Autokauf sollte Folgendes beachtet werden:
 
Wer bei einem Verkauf sein Auto, das noch auf den eigenen Namen angemeldet ist, dem Käufer mit Papieren und Nummernschildern übergibt, bleibt bei Strafmandaten und Verkehrsverstößen der Ansprechpartner und Zahlungspflichtige für die Behörden. Auch im Schadensfall drohen dem noch eingetragenen Halter Kosten.
 
Um dies zu vermeiden, sollte man das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle außer Betrieb setzen lassen und den Käufer bitten, zur Übergabe ein Kurzzeitkennzeichen mitzubringen. Die benötigten Unterlagen für ein Kurzzeitkennzeichen finden Sie hier.

Zudem sollte jeder Verkäufer aus eigenem Interesse im Kaufvertrag den Kilometerstand, das Datum und die genaue Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeugs notieren.
 
Wird das Fahrzeug vor dem Verkauf nicht außer Betrieb gesetzt, setzen Sie dem Käufer eine klare Frist, in der das Auto umgemeldet werden muss und melden Sie selbst den Verkauf durch Vorlage eines vollständigen Kaufvertrages umgehend der zuständigen Zulassungsbehörde. Damit wird diese sich gegebenenfalls an den neuen Eigentümer des Fahrzeugs wenden. Achten Sie auch darauf, den Versicherer möglichst bald über den Verkauf zu informieren.
 
Weitere Hinweise:

Halten Sie im Kaufvertrag außerdem genau fest, was übergeben wurde:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
     
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
     
  • Bescheinigungen
     
  • Kfz-Schilder

So können eventuelle Unannehmlichkeiten bei der Anmeldung in der Zulassungsstelle durch den Käufer vermieden werden.
 
Wird das Fahrzeug ins Ausland verkauft, sollte es auf jeden Fall vor Übergabe außer Betrieb gesetzt werden. Selbst wenn der Käufer das Fahrzeug im Ausland anmeldet, erhalten wir die Meldung erst sehr spät oder gar nicht.
 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30