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Kurzzeitkennzeichen


Kurzzeitkennzeichen werden aufgrund der Vorschriften des § 42 FZV zugeteilt. Insbesondere ist es für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen erforderlich, dass das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist.
 
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur verwendet werden für:

  • Probefahrten
  • Überführungsfahrten

Die missbräuchliche Verwendung des Kurzzeitkennzeichens, insbesondere zu anderen als den o. g. Fahrten, ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbuße geahndet werden.
 
Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Antrag für Kurzzeitkennzeichen / Vollmacht
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen in Form der eVB-Nummer
  • Fahrzeugpapiere (ZB I, bzw. COC oder Einzelgenehmigung) - Kopien ausreichend (ZB I: Vorder- und Rückseite)!
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) / ggf. gültige Sicherheitsprüfung (SP) - Kopien ausreichend!
  • Das Fahrzeug muss abgemeldet sein!

Anmerkungen: 

  • Eine Zulassung im Auftrag anderer, auch von Kindern oder Ehegatten, ist nur mit Vollmacht und Ausweis dessen, auf den zugelassen werden soll, möglich.

Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen für ein Kraftfahrzeug Ihrer Firma beantragen möchten, bringen Sie bitte zusätzlich Folgendes mit:

  • Handelsregisterauszug (bei ausländischen Handelsregisterauszügen bitte eine amtliche Übersetzung beifügen)
  • zusätzlich eine Gewerbeanmeldung (wenn die Firmenadresse im Handelsregisterauszug nicht enthalten ist)

Zuständige Zulassungsbehörde:

Der Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens kann bei der örtlich zuständigen oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde gestellt werden. Der Standort des Fahrzeugs ist glaubhaft zu machen (Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere mit Anschrift des Vorhalters sind aus dem Landkreis Lichtenfels). Hat das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung, ist das Kurzzeitkennzeichen bei der für den Standort zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen, da die Fahrt bis zum nächstgelegenen Prüfort zur Durchführung der Hauptuntersuchung beschränkt wird.
 
 

Antrag Kurzzeitkennzeichen Antrag Kurzzeitkennzeichen, 301 KB
Datenschutzhinweis Datenschutzhinweis, 132 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Zulassungsstelle
Tel.: 09571/18-9010
Zimmer: E 16
Gebäude: Kronacher Str. 30