Stadt- bzw. Siedlungsentwässerung bedeutete früher, Niederschlagswasser so schnell und vollständig wie möglich aus Siedlungsgebieten - meist in Kanalnetzen - abzuleiten. Dieses traditionelle Ableitungsprinzip wird nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus wasserwirtschaftlichen Gründen zunehmend in Frage gestellt. Grundsatz aller baulichen Tätigkeit sollte sein, möglichst wenig in den Wasserhaushalt einzugreifen. Als Alternative bietet sich der Einsatz entsprechender Entwässerungssysteme an. Diese beruhen auf dem Grundsatz, einer Kläranlage kein Wasser zuzuführen, dessen Verschmutzungsgrad geringer ist als der im Ablauf der Kläranlage geforderte. Darunter fallen in der Regel Abflüsse von Dach- und Hofflächen.
Es besteht die Möglichkeit, anfallendes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten oder zu nutzen (Garten, Hauswasserversorgung).
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) unter
https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_niederschlagswasser/index.htm
Erlaubnisfreies Einleiten
In vielen Fällen benötigt man für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund (Versickerung) oder in ein oberirdisches Gewässer kein Erlaubnisverfahren. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden Sie auf der vorstehend genannten Internetseite des LfU sowie am Ende dieser Ausführung.
Um insbesondere private Bauherrn zu unterstützen, hat das LfU ein einfaches EDV-Programm namens "BEN" (Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen) entwickelt. Bauherrn können hier mit wenigen Schritten prüfen, ob eine Einleitung erlaubnisfrei erfolgen kann und welche wesentlichen Randbedingungen einzuhalten sind. Darüber hinaus enthält das Programm einige ergänzende Informationen. Das Programm ist zu finden unter
www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm.
Die Prüfung, ob Niederschlagswasser erlaubnisfrei eingeleitet werden kann, sowie die anschließende Planung und Ausführung hat eigenverantwortlich durch den Bauherrn bzw. dessen Planer zu erfolgen.
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Niederschlagswasserfreistellungsverordnung, 27 KB |
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Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser, 43 KB |
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Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer, 37 KB |
Erlaubnispflicht
Sollte Ihre Niederschlagswassereinleitung nicht erlaubnisfrei sein, so ist die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis mit nachstehendem Antragsformular beim Landratsamt zu beantragen. Die im Antrag aufgeführten Unterlagen sind beizufügen.
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Antrag Niederschlagswasser, 202 KB |
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Checkliste für Antrag - Einleitung in Oberirdisches Gewässer, 614 KB |
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Checkliste für Antrag - Versickerung, 338 KB |
Sonstige Informationen
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Information Regenwasserversickerung, 3441 KB |
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Flyer Regenwassernutzung, 1434 KB |