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Niederschlagswasserableitung


Stadt- bzw. Siedlungsentwässerung bedeutete früher, Niederschlagswasser so schnell und vollständig wie möglich aus Siedlungsgebieten - meist in Kanalnetzen - abzuleiten. Dieses traditionelle Ableitungsprinzip wird nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus wasserwirtschaftlichen Gründen zunehmend in Frage gestellt. Grundsatz aller baulichen Tätigkeit sollte sein, möglichst wenig in den Wasserhaushalt einzugreifen. Als Alternative bietet sich der Einsatz entsprechender Entwässerungssysteme an. Diese beruhen auf dem Grundsatz, einer Kläranlage kein Wasser zuzuführen, dessen Verschmutzungsgrad geringer ist als der im Ablauf der Kläranlage geforderte. Darunter fallen in der Regel Abflüsse von Dach- und Hofflächen.

Es besteht die Möglichkeit, anfallendes Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, in ein oberirdisches Gewässer einzuleiten oder zu nutzen (Garten, Hauswasserversorgung).

Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Bayer. Landesamtes für Umwelt (LfU) unter

https://www.lfu.bayern.de/wasser/umgang_mit_niederschlagswasser/index.htm

Erlaubnisfreies Einleiten

In vielen Fällen benötigt man für das Einleiten von Niederschlagswasser in den Untergrund (Versickerung) oder in ein oberirdisches Gewässer kein Erlaubnisverfahren. Die rechtlichen Grundlagen hierfür finden Sie auf der vorstehend genannten Internetseite des LfU sowie am Ende dieser Ausführung.

Um insbesondere private Bauherrn zu unterstützen, hat das LfU ein einfaches EDV-Programm namens "BEN" (Beurteilung der Erlaubnisfreiheit von Niederschlagswassereinleitungen) entwickelt. Bauherrn können hier mit wenigen Schritten prüfen, ob eine Einleitung erlaubnisfrei erfolgen kann und welche wesentlichen Randbedingungen einzuhalten sind. Darüber hinaus enthält das Programm einige ergänzende Informationen. Das Programm ist zu finden unter

www.lfu.bayern.de/wasser/ben/index.htm.

Die Prüfung, ob Niederschlagswasser erlaubnisfrei eingeleitet werden kann, sowie die anschließende Planung und Ausführung hat eigenverantwortlich durch den Bauherrn bzw. dessen Planer zu erfolgen.

Niederschlagswasserfreistellungsverordnung Niederschlagswasserfreistellungsverordnung, 27 KB
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser, 43 KB
Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer Technische Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in oberirdische Gewässer, 37 KB

Erlaubnispflicht

Sollte Ihre Niederschlagswassereinleitung nicht erlaubnisfrei sein, so ist die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis mit nachstehendem Antragsformular beim Landratsamt zu beantragen. Die im Antrag aufgeführten Unterlagen sind beizufügen.

Antrag Niederschlagswasser Antrag Niederschlagswasser, 202 KB
Checkliste für Antrag - Einleitung in Oberirdisches Gewässer Checkliste für Antrag - Einleitung in Oberirdisches Gewässer, 340 KB
Checkliste für Antrag - Versickerung Checkliste für Antrag - Versickerung, 338 KB

Sonstige Informationen 

Information Regenwasserversickerung Information Regenwasserversickerung, 3441 KB
Flyer Regenwassernutzung Flyer Regenwassernutzung, 1434 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Sünkel
Tel.: 09571/18-3419
Zimmer: 203
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Herr Zimmer
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