Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Vogelschutzgebiet "Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach"


Zum Schutz der Vogelwelt im Natura2000-Gebiet während der Brutzeit wurde mit Allgemeinverfügung vom 20. Mai 2020 eine jahreszeitlich befristete Anleinpflicht für Hunde im Vogelschutzgebiet "Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach" erlassen. Die Allgemeinverfügung ist am 1. Juni 2020 in Kraft getreten und gilt jeweils vom 1. März bis 31. August jeden Jahres. Die Grenzen des Vogelschutzgebietes können im Geoportal des Landkreises Lichtenfels eingesehen werden. Zur Kennzeichnung des Gebiets werden vor Ort in den nächsten Wochen Schilder aufgestellt.

Allgemeinverfügung Anleinpflicht Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach Allgemeinverfügung Anleinpflicht Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach, 222 KB

Die Mainaue und die Talbereiche von Rodach und Steinach sind eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten. Hier leben noch die schwarz-weißen Kiebitze, die in den Verlandungsbereichen nach Futter suchen. Im Frühling singen Blaukehlchen und manchmal kann sogar die Rohrweihe beobachtet werden, wie sie aus dem Schilf aufsteigt, wo sie ihr Bodennest versteckt hält. Auch der Flussregenpfeiferbrütet am Boden und baut dafür nicht einmal ein Nest. Sein Gelege ist nahezu unsichtbar, da seine Eier als Steine getarnt sind. Die Bestände dieser Wiesenvögel sind in Bayern stark rückläufig und vom Aussterben bedroht.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass störungsempfindliche Vogelarten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Braunkehlchen nur in sehr ruhigen, naturnahen Gebieten brüten. Insbesondere Bodenbrüter reagieren sehr sensibel darauf, wenn besipielsweise Hunde in ihrer Nähe in Wiesen, Ufer- und Schilfbereichen herumstöbern. Die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn der "Eindringling" noch mehrere hundert Meter entfernt ist - ohna dass Spaziergänger bzw. Hundehalter das bemerken müssen. Das Vogelgelege kann dann Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest öfter verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus.

Dennoch müssen sich ein Spaziergang zwischen blühenden Wiesen und der Schutz unserer Vogelarten nicht ausschließen. Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an die Hundehalter, die Anleinpflicht zu beachten und besonders während der Brutzeit von März bis August auf den Wegen zu bleiben.

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Reihs
Tel.: 09571/18-3411
Zimmer: 206
Gebäude: Kronacher Str. 28
Herr Fischer
Tel.: 09571/18-3414
Zimmer: 206
Gebäude: Kronacher Str. 28
Herr Brem
Tel.: 09571/18-3426
Zimmer: 206
Gebäude: Kronacher Str. 28
Frau Gutsch
Tel.: 09571/18-3431
Zimmer: 208
Gebäude: Kronacher Str. 28