Aufgaben des Landratsamtes Lichtenfels im Bereich Artenschutz
- Registrierung der Halter und Tiere meldepflichtiger Wirbeltierarten nach der Bundesartenschutzverordnung (vgl. Vordruck Anzeige Bestandsveränderung meldepflichtige Tiere, s.u.)
- Ausstellung von EG-Bescheinigungen
- Fachliche Beratung zu Fragen des Artenschutzes
- Überprüfung von Tierhaltern hinsichtlich der Einhaltung der Artenschutzbestimmungen
- Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von artenschutzrechtlichen Verboten, soweit Biber oder Hornissen betroffen sind (bei allen anderen Tierarten ist die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken zuständig)