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Themen / Inhalt

Artenschutzrecht


Aufgaben des Landratsamtes Lichtenfels im Bereich Artenschutz

  • Registrierung der Halter und Tiere meldepflichtiger Wirbeltierarten nach der Bundesartenschutzverordnung (vgl. Vordruck Anzeige Bestandsveränderung meldepflichtige Tiere, s.u.)
  • Ausstellung von EG-Bescheinigungen
  • Fachliche Beratung zu Fragen des Artenschutzes
  • Überprüfung von Tierhaltern hinsichtlich der Einhaltung der Artenschutzbestimmungen
  • Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen von artenschutzrechtlichen Verboten, soweit Biber oder Hornissen betroffen sind (bei allen anderen Tierarten ist die Höhere Naturschutzbehörde an der Regierung von Oberfranken zuständig)
Anzeige Bestandsveränderung meldepflichtige Tiere nach § 7 BArtSchV Anzeige Bestandsveränderung meldepflichtige Tiere nach § 7 BArtSchV, 174 KB
Information Hornissen Information Hornissen, 105 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Bayer
Tel.: 09571/18-3410
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Str. 30