Im sogenannten Ökoflächenkataster werden die für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (im Rahmen von genehmigten Eingriffen in Natur und Landschaft) festgesetzten Flächen erfasst. Diese Flächen werden somit dauerhaft dem Naturschutz zur Verfügung gestellt. Für die Bereitstellung solcher Flächen besteht zwar eine gesetzliche Verpflichtung (§ 13 Bundesnaturschutzgesetz), aber durch ihre Positionierung in besonders geeignete Gebiete können diese Flächen in hervorragender Weise dem Biotopverbund dienen.
Im Geoportal des Landkreises Lichtenfels sind die im Ökoflächenkataster erfassten Flächen einsehbar.