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Energieberatung


Lassen auch Sie sich kompetent beraten!

Vielseitiges Beratungsangebot im Landkreis.

   

Haus aus Geldscheinen nnA

Der Landkreis Lichtenfels informiert bereits seit nunmehr 25 Jahren insbesondere private Haushalte über die Förderprogramme im Bereich "erneuerbare Energien". Aber auch die Themen "Energieeffizienz" und "Energieeinsparung" sind für einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz gleichermaßen wichtig. Aufgrund des seitens der Bundesregierung im Herbst 2019 beschlossenen Klimaschutzpaketes ist eine umfassende Beratung zielführend, um Ihr Wohnhaus fit für die Zukunft zu machen.

Durch die Zusammenarbeit des Landkreises Lichtenfels mit der Verbraucherzentrale Bayern wurde das Beratungsangebot nochmals erweitert. 

     

Die Bedeutung einer neutralen Beratung, frei von Verkaufsinteressen, ist vor dem Hintergrund einer sich immer weiter verschärfenden Klimakrise nicht hoch genug einzuschätzen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger sind bereit für Klimaschutzmaßnahmen in ihrem eigenen Umfeld. Aber die wenigsten von ihnen sind ausgewiesene Experten für Bau- und Sanierungsmaßnahmen oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine neutrale Beratung ist deshalb wichtiger denn je.


     

1. Beratung durch den Landkreis Lichtenfels

Unter der Hotline 09571 / 18 90 50 können Sie aktuelle Förderprogramme in den Bereichen "erneuerbare Energien" und "Gebäudesanierung" erfragen. Gerne können Sie sich auch im Landratsamt Lichtenfels persönlich beraten lassen oder wir schicken Ihnen entsprechende Unterlagen zu. Unsere E-Mail-Adresse lautet: sonnentage@landkreis-lichtenfels.de.

Natürlich können Sie auch die wichtigsten Förderprogramme direkt auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels abrufen. Eine Übersicht über aktuelle Fördermöglichkeiten finden Sie hier.


      

2. Beratung durch die Verbraucherzentrale Bayern

Die Verbraucherzentrale Bayern steht unter der kostenlose Hotline 0800 / 809 802 400 für alle Fragen rund um den Klimaschutz zur Verfügung. Sie berät Sie über Fragen zur energetischen Gebäudesanierung bis hin zur Heizungsmodernisierung. Auch bei der Suche nach passenden Förderprogrammen ist die VZ der richtige Ansprechpartner. 

Erfahrene Energieberater stehen Ihnen von

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr

zur telelefonischen Beratung zur Verfügung.

Den Einstieg in das Thema Energie finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/energie.


     

3. Energieberatungstage am Landratsamt Lichtenfels

Im Landratsamt können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger produktneutral und objektiv durch einen Energieberater informieren lassen. Die Beratung findet jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr in 45-minütigen Einzelgesprächen statt.

Folgende Energieberatungstage finden im Jahr 2024 im Landkreis Lichtenfels statt:

  • Mittwoch, 10.01.2024, Rathaus Ebensfeld
  • Mittwoch, 31.01.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 14.02.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 28.02.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 13.03.2024, Rathaus Redwitz
  • Mittwoch, 27.03.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 10.04.2024, Rathaus Weismain
  • Mittwoch, 24.04.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 08.05.2024, Rathaus Altenkunstadt
  • Mittwoch, 29.05.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 26.06.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 24.07.2024, Rathaus Lichtenfels
  • Mittwoch, 28.08.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Dienstag, 10.09.2024, Rathaus Hochstadt
  • Mittwoch, 25.09.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 09.10.2024, Rathaus Burgkunstadt
  • Mittwoch, 30.10.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 13.11.2024, Bauamt Bad Staffelstein
  • Mittwoch, 27.11.2024, Landratsamt Lichtenfels
  • Mittwoch, 04.12.2024, Rathaus Michelau
  • Mittwoch, 18.12.2024, Landratsamt Lichtenfels

      

Eine Terminreservierung für die kostenlose Beratung ist zwingend erforderlich. Bitte melden Sie sich unter Telefon 09571 / 18 90 50 oder über das kostenfreie Termintelefon der Verbraucherzentrale 0800 / 809 802 400 an.


      

4. Energiechecks der Verbraucherzentrale Bayern

Sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an ihrem Wohnhaus vorgesehen, gibt es oftmals viele Fragen, die bei einer Beratung am Sanierungsobjekt - also bei Ihnen zu Hause - besser beantwortet werden können. Die Verbraucherzentrale Bayern stellt hier eine ganze Reihe von Energiechecks zur Verfügung.      

Viele Detailinformationen über die angebotenen Checks finden Sie hier:

   >>>   Eignungs-Check Heizung 

   >>>   Eignungs-Check Solar 

   >>>   Detail-Check 

   >>>   Basis-Check

   >>>   Gebäude-Check

   >>>   Solarwärme-Check

   >>>   Heiz-Check

     

Die Checks kosten Ihnen - aufgrund der Förderung durch das Bundesumweltministerium - lediglich 30 Euro. Für den Eignungs-Check Heizung sowie den Gebäude-Check gibt es seitens des Landkreises Lichtenfels Unterstützung: Der Landkreis übernimmt für die ersten 150 Beratungen jährlich den Eigenanteil von 30 Euro. 

Anmeldungen für dieses Angebot werden über die Hotline 09571 / 18 90 50 angenommen.


     

5. Zahlreiche Energieberater bieten ihre Dienstleistungen an

Es wird empfohlen, vor der Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden eine Energieberatung durch einen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. In der Regel ist dies bei der Beantragung von Darlehen nach den KfW-Programmen zwingend erforderlich. Auch die Erstellung eines Energieausweises hat durch einen Energieberater zu erfolgen.

Im Landkreis Lichtenfels sowie in benachbarten Landkreisen gibt es zahlreiche Energieberater. Die Berater sind auch direkt unter der Beratersuche zu finden. Bei Bedarf müssen Sie mit dem Energieberater Kontakt aufnehmen und die Einzelheiten der Beratung abstimmen.


  

Hohe Zuschüsse für die Beratung

Haus- und Wohnungseigentümer profitieren von attraktiveren Zuschüssen für Energieberatungen bei Wohngebäuden. Damit wird es noch leichter, eine fundierte Informationsgrundlage über energetische Sanierungen von Gebäuden zu erhalten. Der Zuschuss beträgt 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars; maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Einzelheiten zum Förderprogramm finden Sie hier.



 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28