Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie etwa Heizöl, Pellets und Flüssiggas gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt. Nach der Entschließung des Bundestages vom 15.12.2022 können Rechnungen im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 berücksichtigt werden.
Voraussetzungen, um den Zuschuss zu erhalten
- Der Preis für die Beschaffung von Pellets, Heizöl und Flüssiggas muss sich im Kalenderjahr 2022 mindestens verdoppelt haben.
- Sie müssen die Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen.
Sind die Preise mehr als doppelt so hoch, übernimmt der Staat 80 Prozent der über die Verdopplung hinausgehenden Kosten. Damit Sie förderberechtigt sind, muss der Förderbetrag 100 Euro überschreiten. Die maximale Förderung beträgt 2.000 Euro pro Privathaushalt.
Gleichzeitig hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur konkreten Ausgestaltung abzuschließen. Diese liegt mitsamt der Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die Härtefallregelung noch nicht vor. Hierzu finden derzeit die Abstimmungen zwischen Bund und Ländern statt.
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte vorbereitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können. Sobald Näheres bekannt ist, werden die Details, wie z. B. zur Antragstellung und alle weiteren Voraussetzungen für eine Förderung bekanntgegeben. Den aktuellen Stand über die Erstattung der staatlichen Hilfen finden Sie auf der Homepage des Bay. Familienministeriums.
Sobald es konkrete Vorgaben des Bay. Familienministeriums gibt, werden wir Sie auch über die Homepage des Landkreises informieren.
Viele Fragen zur Gaspreisbremse, Strompreisbremse und den Härtefallfonds werden Ihnen auf der Homepage der Verbraucherzentrale beantwortet.