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Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie)


Überwachung von IE-Anlagen im Landkreis Lichtenfels

Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet.

Überwachung der IE-Anlagen

Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberfranken einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt.

Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Lichtenfels ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt (vgl. § 52a BImSchG).

Veröffentlichung im Internet

Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen.


Überwachungsprogramm des Landratsamtes Lichtenfels    

Überwachungsprogramm Landratsamt Lichtenfels Überwachungsprogramm Landratsamt Lichtenfels, 180 KB

    

Anlage 1: Zusammenstellung der im Landkreis Lichtenfels zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Oberfranken

Anlage 1 IE Anlagenübersicht Anlage 1 IE Anlagenübersicht, 12 KB

   

 Anlage 2: Bewertungsschema (Muster)  

Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle, 29 KB

Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle, 18 KB

Anlage 2 Bewertungsschema Text (barrierefrei) Anlage 2 Bewertungsschema Text (barrierefrei), 121 KB

Anlage 3: Überwachungsbericht (Muster)

Anlage 3 Überwachungsbericht Anlage 3 Überwachungsbericht, 26 KB

 

   

Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Lichtenfels vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind

Anlage 4 IE-Anlagenübersicht mit abweichender Überwachungsbehörde Anlage 4 IE-Anlagenübersicht mit abweichender Überwachungsbehörde, 6 KB

  

   


Firmen/Standorte

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Firmenname

Anlagenbezeichung

Nr. der

4. BImSchV

Überwachungsbericht 

(Anlage 3)

Bescheide ab 07.01.2013

Tobias Hagel

Tierhaltung

7.1.3.1
Schlussabnahme Tobias Hagel 16.07.2021 Schlussabnahme Tobias Hagel 16.07.2021, 221 KB
Bescheid Hagel 12.08.2019 Bescheid Hagel 12.08.2019, 489 KB

MOLL Batterien GmbH

Gießerei für Nichteisenmetalle (Blei)

3.8.1
Überwachungsbericht MOLL 27.09.2023 Überwachungsbericht MOLL 27.09.2023, 222 KB
Bescheid Moll 25.09.2018 Bescheid Moll 25.09.2018, 302 KB

Entsorgungsfachbetrieb Panzer & Kraus GmbH & Co. KG

Anlage zur Behandlung und Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

8.11.2.1

8.11.2.3

8.12.1.1

Überwachungsbericht Panzer & Kraus 14.10.2021 Überwachungsbericht Panzer & Kraus 14.10.2021, 221 KB
Genehmigung vor 2013 1

1 Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide)

Stand 14.03.2022

Diese im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels betriebene Anlage unterfällt dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Industireemissionen IE-RL. Die für den Betrieb nach § 4 BImSchG erforderliche Genehmigung wurde bereits vor der Umsetzung der IE-RL erteilt und wird daher selbst nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.

Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen.

Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben. 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
Zimmer: 207
Gebäude: Kronacher Str. 28