Überwachung von IE-Anlagen im Landkreis Lichtenfels
Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.
Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet.
Überwachung der IE-Anlagen
Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberfranken einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt.
Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Lichtenfels ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt (vgl. § 52a BImSchG).
Veröffentlichung im Internet
Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen.
Überwachungsprogramm des Landratsamtes Lichtenfels
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Überwachungsprogramm Landratsamt Lichtenfels, 180 KB |
Anlage 1: Zusammenstellung der im Landkreis Lichtenfels zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Oberfranken
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Anlage 1 IE-Anlagenübersicht 31.12.2024, 9 KB |
Anlage 2: Bewertungsschema (Muster)
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Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle, 29 KB |
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Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle, 18 KB |
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Anlage 2 Bewertungsschema Text (barrierefrei), 121 KB |
Anlage 3: Überwachungsbericht (Muster)
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Anlage 3 Überwachungsbericht, 26 KB |
Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Lichtenfels vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind
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Anlage 4 IE-Anlagenübersicht mit abweichender Überwachungsbehörde, 6 KB |
Firmen/Standorte
Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.
Firmenname | Anlagenbezeichnung |
Nr. der 4. BImSchV |
Überwachungsbericht (Anlage 3) |
Genehmigungs-bescheide |
Maßgebliches BVT-Merkblatt |
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Tobias Hagel | Tierhaltung | 7.1.3.1 |
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Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017) |
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Moll Batterien GmbH | Gießerei für Nichteisenmetalle (Blei) | 3.8.1 |
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Nichteisenmetall- industrie (2016) |
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Entsorgungsfach- betrieb Panzer & Kraus GmbH & Co. KG | Anlage zur Behandlung und Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen |
8.11.2.1 8.11.2.3 8.12.1.1 |
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Genehmigung vor 2013 1 |
Altholzbehandlungs- anlagen (2018) |
Stand 27.01.2025
1 Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).
Diese im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels betriebene Anlage unterfällt dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Industrieemissionen IE-RL. Die für den Betrieb nach § 4 BImSchG erforderliche Genehmigung wurde bereits vor der Umsetzung der IE-RL erteilt und wird daher selbst nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.
Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen.
Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben.