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Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie)


Überwachung von IE-Anlagen im Landkreis Lichtenfels

Anfang 2011 ist die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IE-RL) in Kraft getreten. Die IE-RL löst die bisherige Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) ab und führt weitere immissionsschutzbezogene Richtlinien zusammen.

Ziel der IE-RL ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Für diesen medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz werden die Industrieanlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Mit der IE-RL werden u.a. die Regelungen zu den BVT erweitert, Emissionsgrenzwerte teilweise verschärft und detaillierte Vorgaben zur Berichterstattung und Anlagenüberwachung vorgegeben.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013 und zwei Artikelverordnungen vom 02.05.2013 wurde die IE-RL mittlerweile in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind seit 02.05.2013 in Kraft. Die betroffenen Anlagen (IE-Anlagen) werden in der neugefassten Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gekennzeichnet.

Überwachung der IE-Anlagen

Zur Durchführung der Überwachung hat die Regierung von Oberfranken einen Überwachungsplan für alle betroffenen Industrieanlagen im Regierungsbezirk aufgestellt.

Auf der Grundlage dieses Planes hat das Landratsamt Lichtenfels ein Überwachungsprogramm zur Überwachung der im Landkreis vorhandenen IE-Anlagen erstellt (vgl. § 52a BImSchG).

Veröffentlichung im Internet

Das Überwachungsprogramm für IE-Anlagen, der jeweilige Überwachungsbericht sowie die Genehmigungsbescheide von Neugenehmigungen oder wesentlichen Änderungen von IE-Anlagen ab dem 07.01.2013 sind im Internet zu veröffentlichen.


Überwachungsprogramm des Landratsamtes Lichtenfels    

Überwachungsprogramm Landratsamt Lichtenfels Überwachungsprogramm Landratsamt Lichtenfels, 180 KB

    

Anlage 1: Zusammenstellung der im Landkreis Lichtenfels zu überwachenden Anlagen im Geltungsbereich des aktuellen Überwachungsplans der Regierung von Oberfranken

Anlage 1 IE-Anlagenübersicht 31.12.2024 Anlage 1 IE-Anlagenübersicht 31.12.2024, 9 KB

  

 Anlage 2: Bewertungsschema (Muster)  

Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle, 29 KB

Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle Anlage 2 Bewertungsschema Tabelle, 18 KB

Anlage 2 Bewertungsschema Text (barrierefrei) Anlage 2 Bewertungsschema Text (barrierefrei), 121 KB

Anlage 3: Überwachungsbericht (Muster)

Anlage 3 Überwachungsbericht Anlage 3 Überwachungsbericht, 26 KB

 

   

Anlage 4: Zusammenstellung der im Landkreis Lichtenfels vorhandenen Anlagen, für deren Überwachung andere Behörden zuständig sind

Anlage 4 IE-Anlagenübersicht mit abweichender Überwachungsbehörde Anlage 4 IE-Anlagenübersicht mit abweichender Überwachungsbehörde, 6 KB

  

   


Firmen/Standorte

Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Firmenname                          Anlagenbezeichnung                      

Nr. der 4. BImSchV

Überwachungsbericht     (Anlage 3)

Genehmigungs-bescheide

Maßgebliches            BVT-Merkblatt

Tobias Hagel Tierhaltung 7.1.3.1
Überwachungsbericht Hagel 17.12.2024 Überwachungsbericht Hagel 17.12.2024, 223 KB
Bescheid Hagel 12.08.2019 Bescheid Hagel 12.08.2019, 489 KB
Anordnung § 17 BImSchG Hagel 14.04.2022 Anordnung § 17 BImSchG Hagel 14.04.2022, 297 KB

Intensivhaltung von Geflügel oder Schweinen (2017)

Moll Batterien GmbH Gießerei für Nichteisenmetalle (Blei) 3.8.1
Überwachungsbericht Moll 10.12.2024 Überwachungsbericht Moll 10.12.2024, 319 KB
Bescheid Moll 25.09.2018 Bescheid Moll 25.09.2018, 302 KB

Nichteisenmetall- industrie (2016)

Entsorgungsfach- betrieb Panzer & Kraus GmbH & Co. KG Anlage zur Behandlung und Lagerung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen

8.11.2.1

8.11.2.3

8.12.1.1

Überwachungsbericht Panzer 19.12.2024 Überwachungsbericht Panzer 19.12.2024, 223 KB

Genehmigung 

vor 2013 1

Altholzbehandlungs- anlagen (2018)

Stand 27.01.2025    

      

1 Hinweis zum Vorliegen von Genehmigungen bzw. Anordnungen zu Anlagen, die bereits vor Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen IE-RL im Januar 2013 bestanden haben (Altbescheide).

Diese im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels betriebene Anlage unterfällt dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Industrieemissionen IE-RL. Die für den Betrieb nach § 4 BImSchG erforderliche Genehmigung wurde bereits vor der Umsetzung der IE-RL erteilt und wird daher selbst nicht veröffentlicht. Gleiches gilt für etwaig erlassene Anordnungen nach § 17 BImSchG.

Die festgesetzten Emissionsgrenzwerte stehen im Einklang mit allen aktuell anzuwendenden BVT-Schlussfolgerungen.

Seit Umsetzung der IE-Richtlinie hat es keine veröffentlichungspflichtigen Bescheide zu dieser Anlage gegeben.

     

Ansprechpartner / Kontakt

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Herr Dirauf
Tel.: 09571/18-3413
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Gebäude: Kronacher Str. 28