Die graue Restmülltonne ist für den nichtverwertbaren, brennbaren Müll vorgesehen. Das Behältnis hat der Grundstückseigentümer selbst zu beschaffen und für seine Mieter vorrätig zu halten. So wird vermieden, dass bei Mieterwechseln die Tonnen fehlen.
Die dazu benötigten Müllmarken erhalten Sie im Landratsamt Lichtenfels.
Geben Sie keine Wertstoffe wie z.B. Metall, Papier, Glas oder Verpackungen mit dem Grünen Punkt in die Restmülltonne.
Auch schadstoffhaltige Abfälle (Problemmüll) dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Achten Sie darauf, dass der Deckel stets geschlossen ist. Überfüllte Tonnen müssen nicht geleert werden.
Fallen in einem Haushalt kurzfristig mehr Abfälle an, so können bei den Städten und Gemeinden, sowie im Landratsamt Restmüllsäcke (70 l) zum Stückpreis von 2,60 Euro gekauft werden, die dann neben der Restmülltonne zur Abholung bereitgestellt werden können.
Bei Haushaltsauflösungen besteht die Möglichkeit der direkten Anlieferung an der Müllumladestation in Seubelsdorf, Werkstr. 5. Öffnungszeiten und Preise erfahren Sie unter Tel. 09571/757222.
Folgende Behältervolumen für Restmüll sind für Privathaushalte zugelassen:
- 1 Person/Grundstück: 120 l Tonne
- 2 Personen/Grundstück: 120 l Tonne
- 3 Personen/Grundstück: 120 l Tonne
- 4 Personen/Grundstück: 120 l Tonne
- 5 Personen/Grundstück: 2 x 120 l Tonne oder 1 x 240 l Tonne
- 6 Personen/Grundstück: 2 x 120 l Tonne oder 1 x 240 l Tonne
- 7 Personen/Grundstück: 2 x 120 l Tonne oder 1 x 240 l Tonne
- 8 Personen/Grundstück: 2 x 120 l Tonne oder 1 x 240 l Tonne
- je weitere 4 Personen: 1 x 120 l Tonne zusätzlich
Auf Grundstücken mit üblicherweise mehr als 24 Personen sind 1.100 Liter Container aufzustellen.
Bei Behälteraustausch oder Abmeldung ist die Müllmarke von der Restmülltonne zu entfernen und beim Landratsamt zurückzugeben!