Schriftgröße AAA

Themen / Inhalt

Zuschüsse im Abfallwesen


1. Zuschuss bei der Benutzung von Mehrwegwindeln

Der Zuschuss beträgt 25% der Kosten, höchstens jedoch 76,70 Euro. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn sich der Zuschussbetrag auf mindestens 38,35 Euro (Bagatellegrenze) beläuft. Der volle Zuschuss wird pro Person nur einmal gewährt.
Als Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen:

  • originale Kaufrechnung bzw. originale Rechnung des Windeldienstes
  • Kopie der Geburtsurkunde bei Kleinkindern
  • ärztliches Attest bei pflegebedürftigen Personen

Information Mehrwegwindeln Information Mehrwegwindeln, 116 KB
Antrag Förderung Mehrwegwindeln Antrag Förderung Mehrwegwindeln, 17 KB

2. Zuschuss zum Kauf eines Komposter

Nachdem der Anteil an Garten- und Pflanzenabfällen fast 30% des Müllvolumens in Privathaushalten ausmacht, gibt der Landkreis Lichtenfels einen Zuschuss zum Komposterkauf, um dadurch eine Verringerung des Restmüllaufkommens zu erreichen.

Den Landkreisbürgern wird beim Kauf eines Komposters ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des durch Originalrechnung nachgewiesenen Kaufpreises erstattet. Die Höchstgrenze des Zuschusses liegt bei 50 Euro.

Einzureichen ist der jeweilige Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt Lichtenfels, Arbeitsbereich 34.2, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels.

Antrag Zuschuss Komposter Antrag Zuschuss Komposter, 14 KB

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Frau Scherzer
Tel.: 09571/18-3555
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Str. 30
Frau Fischer
Tel.: 09571/18-3560
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Str. 30