1. Zuschuss bei der Benutzung von Mehrwegwindeln
Der Zuschuss beträgt 25% der Kosten, höchstens jedoch 76,70 Euro. Der Zuschuss wird nur gewährt, wenn sich der Zuschussbetrag auf mindestens 38,35 Euro (Bagatellegrenze) beläuft. Der volle Zuschuss wird pro Person nur einmal gewährt.
Als Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen:
- originale Kaufrechnung bzw. originale Rechnung des Windeldienstes
- Kopie der Geburtsurkunde bei Kleinkindern
- ärztliches Attest bei pflegebedürftigen Personen
Information Mehrwegwindeln, 116 KB |
Antrag Förderung Mehrwegwindeln, 17 KB |
2. Zuschuss zum Kauf eines Komposter
Nachdem der Anteil an Garten- und Pflanzenabfällen fast 30% des Müllvolumens in Privathaushalten ausmacht, gibt der Landkreis Lichtenfels einen Zuschuss zum Komposterkauf, um dadurch eine Verringerung des Restmüllaufkommens zu erreichen.
Den Landkreisbürgern wird beim Kauf eines Komposters ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des durch Originalrechnung nachgewiesenen Kaufpreises erstattet. Die Höchstgrenze des Zuschusses liegt bei 50 Euro.
Einzureichen ist der jeweilige Antrag zusammen mit den entsprechenden Unterlagen beim Landratsamt Lichtenfels, Arbeitsbereich 34.2, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels.
Antrag Zuschuss Komposter, 14 KB |