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Müllgebühren


Jedes bewohnte Grundstück muss an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen werden. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für die kommunale Abfallentsorgung.

Vom Grundstückseigentümer ist ein Erhebungsbogen zur Erfassung des Grundstücks auszufüllen.

Eine Änderung des Eigentümers ist der Landkreisverwaltung selbst mitzuteilen, da keine Abstimmung mit dem Grundbuchamt erfolgt.

Die Berechnung erfolgt nach der Anzahl der Personen, die beim jeweiligen Einwohnermeldeamt mit Wohnsitz (Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldet sind.

Zur Aktualisierung der Berechnungszahlen wird vierteljährlich ein Abgleich mit den Einwohnermeldeämtern durchgeführt. Stichtage sind der 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines jeden Jahres mit Wirksamkeit zum Folgequartal. Nachträglich erfolgte Abmeldungen können hierbei nicht berücksichtigt werden.

Gebühren Privat 2021 Gebühren Privat 2021, 102 KB
Gebühren Gewerbe 2021 Gebühren Gewerbe 2021, 100 KB

Die Gebührenberechnung erfolgt mit einem Bescheid über Abfallentsorgungsgebühren.

Es wird nicht jedes Jahr ein Gebührenbescheid erstellt. Nur wenn sich die Berechnungsgrundlagen ändern erfolgt eine neue Festsetzung.

Die Gebühren sind vierteljährlich, d.h. zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Kalenderjahres zur Zahlung fällig und sollten bargeldlos beglichen werden.

Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie unter "Formulare".


 

Ansprechpartner / Kontakt

Kontakt
Abfallwirtschaft
Tel.: 09571/18 90 30
Zimmer: E01
Gebäude: Kronacher Straße 30